Wer staatlich geschieden ist, kann zu Lebzeiten des früheren Partners in der Regel nicht zugelassen werden zu einer katholischen Heirat.
Eine katholische Heirat kann möglich werden, wenn zumindest einer der folgenden Gründe vorliegt:
Die gescheiterte Ehe ist kirchenrechtlich ungültig,
weil ein wesentlicher Mangel schon bei der Heirat vorlag:
Die gescheiterte Ehe ist
- nicht sakramental,
weil zumindest ein Partner ungetauft geblieben ist.
Die gescheiterte Ehe wurde