Wenn Geschiedene eine neue Ehe im Rahmen der Ordnung der katholischen Kirche wünschen, ist ein Eheverfahren in aller Regel unverzichtbar. Denn trotz der staatlichen Scheidung ist diese Ehe zu Lebzeiten beider Partner für die Kirche ein Ehehindernis.
Ob dieses Hindernis wirklich besteht, lässt sich mit einem Eheverfahren feststellen.
Welcher Weg eines Eheverfahrens zu beschreiten ist, richtet sich nach der Art des Falls bzw. nach der Art seines rechtlichen Grundes.
Gericht - Klage beim Offizialat
- förmlicher Ehenichtigkeitsprozess mit mündlichen Anhörungen
Gründe: Formfehler, Ehehindernis, beeinträchtigtes Eheversprechen
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summarischer Ehenichtigkeitsprozess aufgrund von Dokumenten
Gründe: Formfehler, Ehehindernis
päpstlicher Gnadenakt - Antrag über das Offizialat
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Favor-Fidei-Verfahren zugunsten des katholischen Glaubens
Grund: nichtsakramentale Ehe, geschlossen von mindestens einer ungetauften Person
Verwaltung - Antrag über das Pfarramt
- Privilegium-Paulinum-Verfahren zugunsten des katholischen Glaubens
Grund: nichtsakramentale Ehe, geschlossen von zwei ungetauften Personen
- Feststellung eines Formmangels
Grund: Heirat eines Katholiken ohne katholisch anerkannte Trauung