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Erzbischöfliches Offizialat Köln - Gründe für ein kirchliches Eheverfahren

Gründe für ein kirchliches Eheverfahren

Wer staatlich geschieden ist, kann zu Lebzeiten des früheren Partners in der Regel nicht zugelassen werden zu einer katholischen Heirat.

Eine katholische Heirat kann möglich werden, wenn zumindest einer der folgenden Gründe vorliegt:
 

Die gescheiterte Ehe ist kirchenrechtlich ungültig,
weil ein wesentlicher Mangel schon bei der Heirat vorlag:

 

Die gescheiterte Ehe ist

 

Die gescheiterte Ehe wurde
 

Dass einer dieser Gründe tatsächlich vorliegt, muss bewiesen und kirchlich festgestellt sein.

Die kirchliche Feststellung geschieht durch förmliche Verfahren, die eine gewisse Zeit dauern.

Von der Art des Grundes hängt ab, welcher Verfahrensweg zu beschreiten ist.

In der Praxis

wird am häufigsten beantragt: