Die Erträge aus der Kirchensteuer sind die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Bistümer. In NRW beträgt sie 9 % der jeweiligen Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Für diese Serviceleistung erhält der Staat 3 % (NRW) bzw. 4 % (RP) der erhobenen Kirchensteuer.
Jedes Jahr erstellt das Erzbistum Köln einen detaillierten Budgetentwurf, den sogenannten Wirtschaftsplan, in welchem festgelegt ist, wie die verfügbaren Finanzmittel eingesetzt werden. Im Dezember 2023 hat der > Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat nach eingehender Beratung den Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln für das Jahr 2024 verabschiedet.
Nachfolgend sind die wesentlichen Kennzahlen des Wirtschaftsplans zusammengefasst. Sie zeigen, welche Finanzmittel zur Verfügung stehen und wie die Kirchensteuerbeiträge im Jahr 2024 eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus können Sie auch den vollständigen Wirtschaftplan 2024 (PDF, rund 170 Seiten) herunterladen.