"Brauche ich das Einverständnis der getrennten Partnerin / des getrennten Partners für die Taufe und Erstkommunion meines Kindes?"
Ja, alle sorgeberechtigten Elternteile müssen einverstanden sein und müssen dies auch entsprechend dokumentieren. Für Ihr Kind ist es zudem eine wichtige Erfahrung, dass beide Eltern hinter ihm stehen.
"Mein Kind braucht besondere Unterstützung – was bedeutet das für die Kommunionvorbereitung?"
Kinder mit ADHS, körperlichen Einschränkungen, oder Kinder, die trauern, gehören dazu. Auf dem Weg zur Kommunion kann eine passende Form der Vorbereitung stattfinden. Bitte wenden Sie sich unbedingt an das Pastoralteam vor Ort, damit bestmöglich auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingegangen werden kann.
"Kann mein Kind zur Kommunion gehen, wenn ich aus der Kirche ausgetreten, oder (wiederverheiratet) geschieden bin?"
Ja, das ist in der Regel möglich. Manchmal verlaufen Lebenswege anders als gedacht. Gott ist ein Gott, der in Höhen und Tiefen des Lebens mitgeht – darauf vertrauen wir. Diese Hoffnung soll Ihr Kind in Zeichen von Brot und Wein bei der Kommunionfeier erfahren dürfen. Vielleicht ist die Zeit der Kommunionvorbereitung auch für Sie eine Möglichkeit diesen mitgehenden Gott neu kennenzulernen. Auch Großeltern oder Paten können die Kinder auf dem Weg auf die Erstkommunion begleiten.
"Was ist, wenn mein Kind nicht getauft ist?"
Kein Problem, wenn das Kind und Sie möchten, kann das Kind während der Erstkommunionvorbereitung getauft werden.
"Wie bekomme ich mit, wann die Erstkommunion-Vorbereitung startet?"
Die Gemeinden schreiben nach dem kirchlichen Meldewesen die Kinder an, von denen mindestens ein Elternteil katholisch ist. Zum Teil erfolgt eine Einladung auch über die Schule an die Kinder der dritten Klasse. Wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welcher Gemeinde Sie gehören, finden Sie hier den Pfarreifinder.