Zur schnelleren Bearbeitung von Genehmigungsvorgängen rund um das Erbbaurecht ist es erforderlich, dass gewisse formelle Anforderungen der kirchlichen Aufsichtsbehörde in notariellen Urkunden und auch in den erforderlichen privatschriftlichen Erklärungen beachtet werden. Die wichtigsten formellen Grundlagen und Mustervorlagen sind in den nachstehenden Hinweisen zusammengefasst und sollen Arbeitshilfe für Notarinnen und Notare, aber auch für die mit den Vorgängen befassten Kirchengemeinden sein. Des Weiteren stellen wir zu Ihrer Information Vereinbarungen und Erklärungen mit verschiedenen Banken und Sparkassen zur Verfügung.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung aus diesem Hinweisen nicht hergeleitet werden kann; in materieller Hinsicht wird jeder Antrag auf Genehmigung gesondert geprüft. Soweit im Einzelfall Abweichungen erforderlich sind, bitten wir, diese abzustimmen mit den zuständigen Sachbearbeitern des Bereichs Liegenschaften Kirchengemeinden.
Alle Muster werden regelmäßig aktualisiert. Verwenden Sie daher bitte nur Vertragsmuster, die über die Links in den nachfolgend benannten Bereichen verfügbar sind, damit gewährleistet ist, dass Sie keine veraltete Version verwenden, die unter Umständen nicht genehmigungsfähig wäre. Beachten Sie auch unsere Hinweise für die notarielle Bearbeitung von Erbbaurechten.
In Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf oder Tausch von unbebauten Grundstücken, die von den Kirchengemeinden selbst erworben, veräußert oder getauscht werden, bitten wir im Falle der vollmachtlosen Vertretung der Kirchengemeinde um Verwendung von Muster 2.