Erzbistum Köln baut Stabsstelle Intervention aus:Mehr Personal gegen sexuellen Missbrauch
Köln. Das Erzbistum Köln hat in der Stabsstelle Intervention eine zusätzliche vierte Personalstelle eingerichtet und besetzt. Mit der Referentenstelle können die Fallbearbeitung und auch sonstige anfallende Aufgaben schneller erledigt werden.
Kardinal Woelki erklärte dazu: „Ich gehe konsequent den Weg der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs weiter. Die unabhängige Untersuchung mit der Nennung von Namen und Verantwortlichkeiten war ein erster Schritt. Die Aufstockung der Interventionsarbeit ist ein Teil des aktuellen 8-Punkte-Plans. Diese Maßnahme dient dazu, dass den Betroffenen zügiger als bisher ein Stück Gerechtigkeit zuteilwerden kann.“
Den 8-Punkte Plan hatte Generalvikar Dr. Markus Hofmann am 23. März als erste Konsequenzen aus
dem Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger vorgestellt. „Wir haben die Aufstockung am 23. März
angekündigt. Ich freue mich daher, dass wir vier Wochen später die personelle Situation in der
Stabsstelle Intervention verbessern und eines unserer Versprechen einlösen können“, so Generalvikar
Dr. Markus Hofmann. „Wir möchten die Intervention künftig noch weiter stärken und ausbauen.“
Deshalb werde zeitnah zudem eine „Arbeitsgruppe Intervention“ eingerichtet, um die konkreten
strukturellen und inhaltlichen Empfehlungen in ein Zukunftskonzept zu überführen.
Malwine Marzotko, Interventionsbeauftragte und Leiterin der Stabsstelle Intervention, fügt hinzu: „Diese erste personelle Verstärkung ist ein notwendiger Schritt, über den ich mich sehr freue. Weitere wichtige strukturelle Änderungen im Bereich der Intervention werden folgen, um vor allem die Unabhängigkeit und die inhaltliche Qualität unserer Arbeit für die Betroffenen, aber auch alle anderen Beteiligten, zu erhöhen.“
Die Stabsstelle Intervention wird tätig, wenn Fälle sexualisierter Gewalt aus der Vergangenheit neu bekannt werden oder aktuell ein Missbrauchsverdacht besteht. Sie klärt den Sachverhalt, spricht mit allen beteiligten Personen und eröffnet ein geregeltes kirchliches Verfahren bis hin zur umgehenden Meldung bei der Staatsanwaltschaft und auch der Meldung bei der römischen Glaubenskongregation.
Am 18. März war die Unabhängige Untersuchung der Kanzlei Gercke Wollschläger zum Umgang mit sexueller Gewalt im Erzbistum Köln veröffentlicht worden.
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