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Service

Konsequenzen aus der Aufarbeitung von Missbrauch

Konsequenzen und Maßnahmen für verbesserten Schutz vor sexualisierter Gewalt

Das Erzbistum arbeitet verlässlich daran, den Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter zu verstärken. Viele Maßnahmen, die u.a. vom unabhängigen Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger und anderen Gremien sowie Fachabteilungen empfohlen wurden, sind bereits in einem ersten „8-Punkte-Plan“ umgesetzt. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki bekräftigt die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Optimierung.

Umgesetzte (Teil-)Maßnahmen (Stand Mai 2024)

Im Jahr 2023 hat das Erzbistum Köln nach entsprechender Ausschreibung ein Hinweisgebersystem implementiert, worüber anonym Verstöße gegen Gesetze und Regelungen gemeldet werden können. Die zuvor neu eingerichtete Stelle des Compliance-Beauftragten konnte besetzt werden und ist für die Etablierung und Weiterentwicklung zuständig. Das Hinweisgebersystem ist ein Baustein eines Compliance-Management-Systems (CMS), das derzeit entwickelt und dann schrittweise im Erzbistum Köln umgesetzt wird. Ein entsprechender Code of Conduct (Verhaltenskodex) wurde bereits erarbeitet und befindet sich aktuell in der Abstimmung.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.erzbistum-koeln.de/recht

Meldungen könnten unter folgendem Link abgegeben werden:
https://meldestelle-erzbistumkoeln.integrityline.app/

Das Projekt ist im Juni 2021 abgeschlossenen worden. Alle Akten von Pastoralen Diensten (Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten) und aller Mitarbeitenden in den Erzbischöflichen Schulen, dem Generalvikariat und den angeschlossenen Dienststellen sind erfasst. Insgesamt betrifft es rund 3.700 Personen.

Das Erzbistum hat alle Personalakten durch eine Fachfirma manipulationssicher digitalisieren lassen. 

 

> Pressemitteilung vom 28. Juni 2021: "Ab 1. Juli digitale Personalakte für alle Mitarbeitenden des Erzbistums Köln"

Die Stellen für Prävention, Intervention und Aufarbeitung haben ein gemeinsames Verständnis für die Aufgaben, Schwerpunkte und Sichtweisen entwickelt. Daraus hat sich eine neue Art der Zusammenarbeit entwickelt, die vor allem den Blick auf die Perspektive der Betroffenen richtet. Ein regelmäßiger Austausch untereinander sowie mit der Bistumsleitung sorgt auch für die notwendige Transparenz und Wichtigkeit dieser Themen.

Die Stabsstelle Aufarbeitung soll, zum Wohle der Betroffenen, Arbeitsabläufe optimieren. Sie analysiert, ob an den Stellen, die mit sexualisierter Gewalt zu tun haben, die Prozesse, Abläufe, Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar beschrieben und bekannt sind. Diese Prozesse müssen regelmäßig evaluiert werden. 
Um weitere Fachexpertise einzubinden und die Prozesse der Intervention, Prävention und Aufarbeitung kontinuierlich verbessern zu können, sollten diese auch durch externe Dienstleister überprüft werden. Bisherige Bemühungen einen externen Dienstleister zu finden, waren aufgrund von Absagen der externen Dienstleister bisher nicht erfolgreich. Eine externe und damit unabhängige Überprüfung ist daher zurzeit nicht möglich. 

Die Stabsstelle ist auch Ansprechpartner für die drei Gremien, die sich mit sexualisierter Gewalt beschäftigen (Betroffenenbeirat, Beraterstab, Unabhängige Aufarbeitungskommission).

Ein weiteres Arbeitsfeld der Stabstelle Aufarbeitung ist die Vernetzung mit externen Experten für das Themenfeld Missbrauch und Aufarbeitung, auch im nichtkirchlichen Kontext.

Alle Personalstellen im Kontext des Umgangs mit sexualisierter Gewalt wurden identifiziert. Daraufhin konnten alle  Stellen- und Kompetenzprofile an die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt angepasst werden. Auch die Fort- und Weiterbildungen wurden so aktualisiert, dass sie den Aufgaben und Herausforderungen in diesem Themenfeld gerecht werden und somit eine gute Einarbeitung bzw. Fort- und Weiterbildung gewährleistet werden kann. In die Profile sowie Fort- und Weiterbildungen sind auch Erfahrungen aus anderen Bistümern oder externen Stellen mit eingeflossen.

Das Erzbistum Köln intensiviert die Kontrolle und Begleitung mit Auflagen belegter, beschuldigter Kleriker. Diese werden regelmäßig von einem beauftragten Team bestehend aus einer psychologischen Fachkraft sowie einem Priester aufgesucht. Die ausgesprochenen Auflagen werden durch persönliche Besuche vor Ort und durch Gespräche mit den betreffenden Personen kontrolliert

Das Team berichtet der Kommission zur Kontrolle beschuldigter oder straffällig gewordener Kleriker, die durch Erzbischof am 1. Juli 2021 eingerichtet wurde. In die Kommission hat Kardinal Woelki verschiedene, auch externe Personen mit fachlichen Qualifikationen im psychologischen, personalfachlichen und juristischen Bereich, berufen.

Die Mitglieder sind zunächst für eine Dauer von drei Jahren beauftragt. Sie beraten den Erzbischof in der Wahrnehmung seiner Aufsichts- und Fürsorgepflicht für alle Kleriker, die mit entsprechenden Auflagen belegt sind. Die Kommission hat sich mit den konkreten Fällen und Auflagen auseinandergesetzt, daraus Erkenntnisinteressen für die Besuche des beauftragten Teams formuliert und das Team mit Kontrollbesuchen beauftragt. Dem Erzbischof werden seitens der Kommission die Ergebnisse der Besuche und ggf. umzusetzende Schritte empfohlen.

Vorrangiges Ziel ist der Schutz von Betroffenen sowie die Vermeidung weiterer Taten. Falls jemand gegen seine Auflagen verstößt, werden die beschuldigten Kleriker entsprechend den rechtlichen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen.

 

> Pressemitteilung vom 30. Juni 2021: "Erzbistum Köln richtet Kommission zur Kontrolle beschuldigter oder straffällig gewordener Kleriker ein"

> Amtsblatt August 2021: Geschäftsordnung der Kommission zur Kontrolle beschuldigter oder straffällig gewordener Kleriker

Seit 13 Jahren sind die Instrumente der Prävention als integraler Bestandteil aller kirchlichen Arbeitsfelder etabliert. Es wurden in den vergangenen 10 Jahren über 100.000 Menschen in der Prävention sexualisierter Gewalt entsprechend der Vorgaben in Basis, Basis-Plus oder Intensivschulungen geschult. Der Schutzauftrag ist im Regelbetrieb kirchlichen Wirkens integriert. Entscheidende Aufgabe ist die Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes (Handbuch) für jeden kirchlichen Rechtsträger im Erzbistum Köln. Dieses Handbuch der Prävention beinhaltet für jede Kirchengemeinde, jede Ordensgemeinschaft und jede katholische Einrichtung, die mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, alle wesentlichen Instrumente des Schutzes gegen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt.

Die Prävention ist zum 1. November 2021 zu einer Stabsstelle aufgewertet worden. Am 1. Mai 2022 trat die neue, verbesserte Präventionsordnung für das Erzbistum Köln in Kraft. Diese hat den Auftrag, fachlich alle Schutzmaßnahmen zu überprüfen und konsequent die Qualität der Prävention zu gewährleisten.

Mit in Kraft treten der neuen Präventionsordnung (PrävO) im Mai 2022 sind Präventionsfachkräfte für die Beratung bei der Erstellung und Koordinierung von Institutionellen Schutzkonzepten (ISK) oder Einrichtungsbezogenen Schutzkonzepten (ESK) verantwortlich sowie für deren Evaluation. Ebenfalls sind sie dafür zuständig, dass alle Einrichtungen befähigt werden, ISKs oder ESKs zu erstellen.

Es wurde ebenfalls ein Vorgehen entwickelt, wie mit fehlenden oder mangelhaften ISKs/ESKs umgegangen wird. Dies beinhaltet u.a. auch die Anwendung von Sanktionen gegenüber den Trägern.

Mit in Kraft treten der neuen Präventionsordnung im Mai 2022 wurde für die Arbeit der Prävention eine weitere Aufgabe festgelegt. Dabei handelt es sich um die Entwicklung der nachsorgenden (tertiären) Prävention. Diese bezieht sich auf die Wirkung von Fällen sexualisierter Gewalt auf kirchliche Einrichtungen, Gremien und einzelne Personen, die im Kontakt mit den Beschuldigten bzw. Tätern standen, oder sie als Hauptamtliche oder Ehrenamtliche mit ihnen zusammengearbeitet haben. Die bestehenden Schutzmaßnahmen des betroffenen kirchlichen Trägers werden dabei überabeitet und angepasst. Im März 2024 gab es einen fachlichen Austausch zwischen Interventions- und Präventionsbeauftragten und Berater/-innen irritierter Systeme auf NRW-Ebene, mit dem Ziel, Handlungswissen zur tertiäre Prävention zu beschreiben und auf dieser Grundlage eine Definition und die damit verbundenen Aufgaben und Prozesse der tertiären Prävention zu entwickeln.

Gemeinsam mit allen Bistümern in Nordrhein-Westfalen stellt das Erzbistum Köln sicher, dass wissenschaftlich ausgewertet und evaluiert wird, wie wirksam die bisher geleistete Präventionsarbeit ist und wie sie gegebenenfalls auch in ihrer Effizienz gestärkt werden kann. Ein Forschungsprojekt soll dazu aktuelle Analysen erstellen und Empfehlungen geben. Das Forschungsprojekt wird durch das Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA) durchgeführt und läuft bis Juli 2024.

Ergebnisse werden im Sommer 2024 vorliegen, die als Grundlage zur Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen dienen. Abhängig von den Ergebnissen des Forschungsprojektes und den zukünftigen Herausforderungen für die Prävention müssen entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen.

Um die Perspektive der Betroffenen noch stärker in den Blick zu nehmen, wurden die Fortbildungskonzepte im Bereich der Präventionsschulungen sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Pastoralen Dienste weiterentwickelt. Ebenfalls werden Betroffene bei der Durchführung der Präventionsschulungen beteiligt.

Bereits im Erscheinungsjahr der MHG-Studie 2018 hat das Erzbistum für alle Priester­kandidaten am Beginn ihrer Zeit im Priesterseminar ein psychologisches Testverfahren eingerichtet. Diese psychologische Standortbestimmung gibt den Studierenden selbst und den Ausbildungs­verantwortlichen die Gelegenheit, zu einer validen Wahrnehmung ihrer Situation zu kommen. Etwaige Entwicklungsdefizite werden aufgezeigt und den Kandidaten rückgemeldet, sowie Entwicklungsziele definiert und Schritte zu deren Umsetzung auf dem weiteren Ausbildungsweg benannt und gegebenenfalls vermittelt.

Ebenfalls wurde ab dem begonnenen Ausbildungsjahrgang im Herbst 2020 ein eigenes Vorbereitungsjahr, das sog. Propädeutische Jahr, eingeführt. Schwerpunkt dieses Jahres sind Einsätze im sozialen Bereich.

Um die Perspektive von Betroffenen bereits in der Ausbildung von Priestern und Diakonen zu intensivieren, wurden die Curricula erweitert und um einen regelmäßigen Austausch mit Betroffenen sexualisierter Gewalt ergänzt. Das führt zu einer stärkeren Sensibilisierung der Kandidaten, indem Betroffene zu Wort kommen und gehört werden.

Der Austausch mit Betroffenen findet in der Priesterausbildung seit 2022 statt und in der Ausbildung von Diakonen seit 2023. Die psychologische Standortbestimmung ist seit 2021 für jeden Kandidaten im Priesterseminar und seit 2023 im Diakoneninstitut verpflichtend.

Das Priesterseminar hat im Jahr 2022 das eigene ISK weiterentwickelt und festgeschrieben.

Auch Erkenntnisse aus der Studie des Bistums Essen, die einen Schwerpunkt auf die Priesterausbildung gelegt hat, sind bei der Überarbeitung der Ausbildung im Bereich der Priester und Diakone mitberücksichtigt.

 

> Pressemitteilung vom 26. Mai 2021: "Kardinal Woelki überträgt erstmals einer Frau die Studienleitung für die Priester- und Diakonenausbildung"

> Pressemitteilung vom 31. Mai 2021: "Priesterausbildung im Erzbistum Köln erhält neue Leitung"

Wenn Fälle aus der Vergangenheit neu bekannt werden oder aktuell ein Missbrauchsverdacht besteht, dann wird die Stabsstelle Intervention tätig. Sie klärt den Sachverhalt, spricht mit allen Beteiligten und leitet ein geregeltes kirchliches Verfahren entsprechend der Interventionsordnung ein, dazu gehört auch die umgehende Meldung bei der Staatsanwaltschaft. Bisher waren in der Intervention drei Personen tätig, die Stellen wurden verdoppelt und besetzt.

 

> Pressemitteilung vom 30. April 2021: "Mehr Personal gegen sexuellen Missbrauch"

Diese Maßnahme beinhaltet drei Themenfelder. Die organisatorische Trennung von Aufgaben in der Intervention durch Schaffung einer „Geschäftsstelle“, die Erweiterung eines Therapeutennetzwerkes und die Verstärkung der Betroffenennachsorge.

Die Stabsstelle Intervention hat eine „Geschäftsstelle“ eingerichtet, die den Mitarbeitenden die organisatorischen Aufgaben abnimmt bzw. sie bei der Aufgabenerfüllung unterstützt. Ebenfalls wurde die Aufgabe der Betroffenennachsorge im Aufgabenprofil der Stabsstelle Intervention verortet. Mit diesen Veränderungen wird eine bessere Betroffenenfür- und -nachsorge gewährleistet.

Die Stabsstelle Intervention bietet zur Unterstützung von Betroffenen Kontakte zu Therapeuten an. Sie ist bemüht, dieses Therapeutennetzwerk ständig zu erweitern, was sich aufgrund fehlender therapeutischer Kapazitäten jedoch schwierig gestaltet. 

 

> Hilfe für Betroffene / Beratungsstellen

Das Erzbistum erkennt erlittenes Unrecht und Leid an und übernimmt Verantwortung. Dafür stellt das Erzbistum 5 Mio. Euro im Wirtschaftsplan bereit.

Die Leistungen zur Anerkennung des Leids stammen nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus einem Sondervermögen des Erzbistums, im Wesentlichen gespeist durch Abgaben von Klerikern aus vergangenen Jahren. Es ist sichergestellt, dass diese Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Betroffene sollen Leistungen auch dann erhalten, wenn dies nach staatlichem Recht nicht oder nur schwierig möglich ist. Dabei soll die Gefahr der Retraumatisierung vermieden werden. Auch Betroffene, die bereits Leistungen erhalten haben, können sich erneut an die unabhängigen Ansprechpersonen im Erzbistum Köln wenden und einen weiteren Antrag stellen. Seit September 2021 ist für die Festlegung der Leistungshöhe die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zuständig.

Das Erzbistum hat eine unabhängige Aufarbeitungskommission eingerichtet, zu der Kardinal Woelki bereits am 11. März 2021 eine Vereinbarung der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes Wilhelm Rörig gegengezeichnet hat. Sie gibt einen verbindlichen – in allen Bistümern einheitlichen – Rahmen für die konsequente Aufarbeitung sexualisierter Gewalt vor.

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird mit Betroffenen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz, Medizin, Psychiatrie und öffentlicher Verwaltung besetzt. Die Mehrheit der Mitglieder werden vom Land NRW und von Seiten des Betroffenenbeirats benannt.

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hat unter anderem den Auftrag, die bisherigen Maßnahmen zu überprüfen, weitere Maßnahmen vorzuschlagen und die Aufarbeitung im Erzbistum Köln voranzutreiben.

Die Mitglieder der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sind seitens des Landes NRW, des Betroffenenbeirates sowie des Erzbistums Köln vorgeschlagen und ernannt. Die Kommission hat mit der konstituierenden Sitzung am 1. Juni 2022 ihre Arbeit aufgenommen.

 

> Pressemitteilung vom 2. Juni 2022: "Unabhängige Aufarbeitungskommission nimmt Arbeit auf"

Der Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln war der erste seiner Art in den Diözesen in Deutschland. Seit der zweiten Amtsperiode (ab 1. April 2022) werden die Standards und Regeln der Deutschen Bischofskonferenz für die Arbeit des Betroffenenbeirats angewendet.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Auswahlverfahren durch den externen Beraterstab durchgeführt werden, der u.a. von Mitarbeitenden der UBSKM beraten wurde.

 

> Informationen zum Betroffenenbeirat

Es gibt viele Sichtweisen und Perspektiven von Betroffenen, die das Erzbistum Köln hören und stärker mit einbeziehen will. Die Betroffenen sollen stärker an Ideen und Maßnahmen zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt oder der Unterstützung von Betroffenen beteiligt werden. Daher wurden der Betroffenenbeirat und der Beraterstab gebeten, Vorschläge zu verschiedenen Beteiligungsformaten zu entwickeln, die dann mit dem Erzbistum diskutiert werden. 

Das Erzbistum Köln beteiligt sich ebenfalls am Dialogprozess der Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM). Es geht darum, Standards der Betroffenenbeteiligung in Institutionen zu entwickeln. Das Erzbistum hat Betroffene aufgerufen, sich an diesem Austausch zu beteiligen.

Bei der Überführung von Aktenbeständen der Pfarrarchive ins Historische Archiv werden diese generell einer Durchsicht unterzogen. Wenn dabei Hinweise zu sexualisierter Gewalt gefunden werden, erfolgt eine Weiterleitung an die Stabsstelle Intervention, welche solchen Hinweisen gemäß der geltenden Interventionsordnung nachgeht. Ein entsprechendes Verfahren ist entwickelt und implementiert. Ohnehin sind die Mitarbeitenden des Archivs auf solche Hinweise besonders sensibilisiert.

Die Stabsstelle Aufarbeitung hat alle bisher veröffentlichten Untersuchungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt der deutschen (Erz-)Bistümer analysiert (Stand April 2023). Dabei lag der Schwerpunkt auf den beschriebenen Ursachen und den daraus resultierenden Empfehlungen der Gutachter. Auch die noch folgenden Gutachten werden daraufhin analysiert um weitere mögliche Maßnahmen und Konsequenzen im Erzbistum Köln zu ziehen.

Bisher analysierte Untersuchungen:

  • Bistum Aachen
  • Erzbistum Berlin
  • Bistum Essen
  • Erzbistum Freiburg
  • Erzbistum Hamburg (Mecklenburg)
  • Bistum Hildesheim
  • Erzbistum Köln (WSW und Gercke)
  • Bistum Mainz
  • Erzbistum München-Freising
  • Bistum Münster

(Teil-)Maßnahmen in Bearbeitung

Für die Interventionsakten wird aktuell eine digitale, einheitliche und verfälschungssichere Ablage eingerichtet. Jede Veränderung wird nachvollziehbar protokolliert. Das Löschen von Dokumenten ist nicht möglich. Auch sämtliches, bereits bestehendes Aktenmaterial wird durch die Stabsstelle Intervention während des Regelbetriebs in dieses Verwaltungssystem überführt. Die Digitalisierung der Interventionsakten ist voraussichtlich im September 2024 abgeschlossen.

Neuer Inhalts-Abschnitt

Die Sonderakten sind durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei entsprechend der geltenden Aktenordnungen gesichtet und sortiert worden. Dabei wurden auch die entsprechenden Vorgaben aus dem CIC berücksichtigt. Zusätzlich wurden die Sonderakten durch die Rechtsanwaltskanzlei nochmals auf Hinweise zu sexualisierter Gewalt geprüft. Nach Abschluss der Arbeiten wurde ein entsprechender Bericht erstellt.

Aus dem Bericht der externen Rechtsanwaltskanzlei wurden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Sonderakten durch den Bereich Pastorale Dienste entwickelt. Aufgrund des Berichts wurde deutlich, wie Komplex der Umgang mit Sonderakten aufgrund der Vorschriften im CIC ist. Eine Umsetzung der Handlungsempfehlungen ist bis Ende Juni 2024 geplant.

Eine Analyse der geltenden Rechtslage ist erfolgt. Dadurch konnten Intransparenz und Inkongruenz hinsichtlich der Rechtslage sowie Unklarheiten in der Auslegung minimiert werden, die sonst unweigerlich zu Verfahrensunsicherheiten führen. 

Das Thema einer Disziplinarordnung für Kleriker ist auf der Ebene der DBK verortet und in Bearbeitung. Entsprechende Vorschläge sind durch die DBK den zuständigen Stellen in Rom zugegangen. Dieses Thema wird regelmäßig durch den Fachbereich Kirchenrecht nachgehalten.

Die neue systematische Einordnung von sexuellen Straftaten an Minderjährigen und Schutzbefohlenen  qualifiziert nun diesen Straftatbestand eindeutig (seit Novellierung im Dezember 2021).

Der Begriff der „Amts- und Würdenträger“ ist im staatlichen Recht geklärt, aber noch nicht im hier entscheidenden kirchlichen Recht. Für die Auslegung des Begriffs ist das „Dikasterium für die Gesetzestexte“ in Rom zuständig. Eine entsprechende Anfrage ist in Vorbereitung, daher bleibt die Maßnahme bis zur Klärung des Begriffs in Bearbeitung.

Neben der Meldung von strafrelevantem Verhalten an die staatliche Strafverfolgungsbehörde wird dieses auch in jeder Diözese kirchenrechtlich verfolgt. Um die Fachkompetenz bei der Durchführung kirchlicher Strafverfahren noch weiter zu bündeln und sie auf übergeordneter Ebene zu führen, ist die Schaffung einer übergeordneten Instanz auf nationaler Ebene im Sinne eines kirchlichen Strafgerichtshofs anzudenken. Die Einrichtung eines solchen Gerichtshofs bedarf einer umfassenden Prüfung der Realisierbarkeit und kann nur durch die zuständigen Stellen in Rom entschieden werden. Ein entsprechender Vorschlag zur Umsetzung ist in Rom unterbreitet worden. 

Das Thema „Prävention Geistlicher Missbrauch“ ist dem Bereich Pastoralentwicklung zugeordnet. Ein erster Entwurf eines Ablaufprozesses bei Meldung eines geistlichen Missbrauchs ist beschrieben. Dieser wird noch abgestimmt und finalisiert . Ebenfalls müssen die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Fällen geistlichen Missbrauchs entwickelt und in Kraft gesetzt werden.

Seit 31. Mai 2023 liegt auch eine Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zu diesem Thema vor. Diese beinhaltet neben einem Fragenkatalog auch Kriterien für Anlaufstellen für Betroffene sowie Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine Intervention durch Verantwortliche sowie Beispiele für Präventionsmaßnahmen.

Im Jahr 2026 ist eine Evaluierung der Arbeitshilfe aufgrund aktueller Entwicklungen geplant.

> Arbeitshilfe zum Geistlichen Missbrauch

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