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Ziele sind der Schutz von Betroffenen und die Vermeidung weiterer Taten:Erzbistum Köln richtet Kommission zur Kontrolle beschuldigter oder straffällig gewordener Kleriker ein

Infografik: Erste Konsequenzen aus Gercke-Gutachten
Datum:
30. Juni 2021
Von:
pek210630
Ziele sind der Schutz von Betroffenen und die Vermeidung weiterer Taten

Erzbistum Köln. Zum 1. Juli hat das Erzbistum Köln eine Kommission zur Kontrolle beschuldigter oder straffällig gewordener Kleriker eingerichtet. Damit setzt das Erzbistum erneut eine Maßnahme aus dem 8-Punkte-Plan, den Generalvikar Dr. Markus Hofmann am 23. März als Konsequenz aus dem Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger vorgestellt hat, um.

"Mit der Einführung der Kommission verstärkt das Erzbistum Köln die Kontrolle beschuldigter und straffällig gewordener Kleriker", erklärt Pfarrer Mike Kolb, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal und Vorsitzender der neuen Kommission. "Das vorrangige Ziel ist dabei der Schutz von Betroffenen sowie die Vermeidung weiterer Taten."

In die Kommission wird Kardinal Woelki neben der Leiterin der Stabsstelle Intervention auch andere Personen mit verschiedenen fachlichen Qualifikationen im psychologischen, personalfachlichen und kirchenrechtlichen Bereich berufen.

Die Mitglieder der erzbischöflichen Kommission werden von Kardinal Woelki zunächst für eine Dauer von drei Jahren beauftragt und beraten den Erzbischof in der Wahrnehmung seiner Aufsichts- und Fürsorgepflicht für alle Kleriker, die infolge der "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" mit Auflagen belegt sind. 

Außerdem wird ein zweiköpfiges Team als Beauftragte ernannt, das die Einhaltung der von Kardinal Woelki verfügten Auflagen überprüfen und die Lebenssituation des betreffenden Klerikers regelmäßig visitieren wird. Bei den Beauftragten handelt es sich um eine fachlich versierte Psychologin und einen erfahrenen Priester. Die Kommission nimmt die Berichte der Beauftragten entgegen und leitet daraus Empfehlungen an den Erzbischof ab. 

"Die Kommission ist eine wichtige Stütze für die Aufsichtspflicht des Kardinals. So können wir die Kontrolle weiter verbessern", erläutert Pfarrer Kolb das Ziel.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen des 8-Punkte-Plans finden Sie unter www.erzbistum-koeln.de/achtpunkteplan 

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