Es lässt sich keine allgemeingültige Antwort auf diese Frage geben.
Perspektivisch wird es auf Ebene der Pastoralen Einheit ein Pastoralteam, ein pastorales Beratungsgremium (entsprechend dem bisherigen PGR), sowie einen Kirchenvorstand (bzw. bei „Spurwechsel“ einen Kirchengemeindeverband mit den entsprechenden Kirchenvorständen) auf Ebene der heutigen Seelsorgebereiche geben.
Unter diesen Rahmenbedingungen geben sich Pastorale Einheiten die Struktur, die ein vielfältiges, kirchlichen Leben vor Ort ermöglicht.
Das Miteinander von GemeindeTeams und anderen Gremien und Akteuren wird entsprechend den örtlichen Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten in der „Vereinbarung GemeindeTeam“ geregelt.
Das GemeindeTeam kann vom Kirchenvorstand oder dem pastoralen Beratungsgremium bestimmte, die jeweilige Gemeinde betreffende Aufgaben per Vollmachten/Delegationen übertragen bekommen.