Nichtkatholiken, die untereinander geheiratet haben,
gelten in aller Regel auch nach katholischem Verständnis als verheiratet und damit als vor Gott gebunden. Ihre Ehe wird von der katholischen Kirche ernstgenommen.
- Ursprünglich macht die natürliche Ordnung, die von Gott begründet und geheiligt ist, eine Ehe gültig und verbindlich. Jede gültige Ehe, in der beide Partner gültig getauft sind, ist für die katholische Kirche ein Sakrament, ein besonderes Zeichen der Nähe Gottes.
Das Fehlen einer religiösen Trauung
ist aus katholischer Sicht in aller Regel kein Nichtigkeitsgrund, wenn es um eine Ehe geht, die zwischen Nichtkatholiken geschlossen wurde.
- Angehörige der reformatorischen Kirchen bzw. Gemeinschaften,
die untereinander heiraten, begründen die Ehe nach reformatorischem Verständnis bereits auf dem Standesamt, selbst wenn eine kirchliche Segnung der Ehe hinzukommt.
Falls auf eine kirchliche Trauung verzichtet wurde, ist das für die katholische Kirche kein Grund, um die betreffende Ehe als ungültig anzusehen.
- Ein Angehöriger der getrennten Ostkirchen (orthodox oder altorientalisch),
der geheiratet hat ohne priesterlichen Segen, hat nach ostkirchlichem Recht keine gültige Ehe begründet.
Das Fehlen des rituellen Segens ist für die katholische Kirche mittelbar ein Grund, um die betreffende Ehe unter Umständen als ungültig anzuerkennen. Eine Anerkennung ist möglich, soweit für die katholische Kirche auch die geistliche Vollmacht der Ostkirchen gültig ist.
- Formvorschriften der katholischen Kirche,
die bei einer Heirat zu beachten sind, gelten unmittelbar allein für Katholiken.
Insofern kann hier eine Ehe wegen eines formalen Mangels ungültig sein.
In bestimmten anderen Fällen
kann eine Ehe von Nichtkatholiken für die katholische Kirche aus Gründen ungültig sein, die sich aus der von Gott geschaffenen Natur des Menschen ergeben:
- wenn beim Eheabschluss ein absolutes Ehehindernis vorlag
(etwa die Bindung durch eine frühere Ehe),
oder - wenn das Eheversprechen beeinträchtigt war.
Bis zum förmlichen Beweis des Gegenteils
unterstellt die Kirche bei jeder Ehe, dass das Eheversprechen frei und ohne innere Beeinträchtigung gegeben wurde.
Dazu sieht die Kirche sich verpflichtet aus Respekt vor der Würde des Menschen. Denn nach katholischem Verständnis ist der Mensch natürlicherweise von Gott zur Liebe begabt und insoweit auch fähig, eine unwiderrufliche Lebensentscheidung zu wollen und umzusetzen.
Ein unbeeinträchtigtes Eheversprechen ist umso mehr zu anzunehmen, wenn es eine christliche Trauung gab, bei der die Ehe verkündet wird als unwiderrufliche Bindung "bis der Tod euch scheidet".