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Service

Wirtschaftsplan

Informationen zum Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln

Jedes Jahr erstellt das Erzbistum Köln durch den Ökonomen einen detaillierten Budgetentwurf, den sogenannten Wirtschaftsplan. Darin wird festgelegt, wie die verfügbaren Finanzmittel für das jeweilige Jahr eingesetzt werden. Anschließend wird der Wirtschaftsplan im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat eingehend beraten und verabschiedet.

Nachfolgend sind die wesentlichen Kennzahlen des Wirtschaftsplans für das jeweils aktuelle Wirtschaftsjahr zusammengefasst. Sie zeigen, welche Finanzmittel zur Verfügung stehen und wie die Kirchensteuerbeiträge eingesetzt werden sollen.

Wirtschaftsplan 2025

Insgesamt rechnet das Erzbistum Köln mit 665 Mio. Euro Kirchensteuereinnahmen, die mit einem Plus von 1,1 % nur geringfügig über dem Planwert aus dem Jahr 2024 liegen.

Wirtschaftsplan 2025: Tabelle Ertragsplan

Darauf aufbauend geht das Erzbistum von Gesamterträgen in Höhe von 905 Mio. Euro aus, denen Aufwendungen in Höhe von rund 955 Mio. Euro gegenüberstehen.

Wirtschaftsplan 2025: Tabelle Ergebnisplanung

Unter Einbeziehung des Finanzergebnisses von knapp 40 Mio. Euro ergibt sich ein prognostizierter Jahresfehlbetrag von rund 10 Mio. Euro. Dieser wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.

Wirtschaftsplan 2025: Grafik der Funktionsbereiche

Wirtschaftsplan 2025

Insgesamt rechnet das Erzbistum Köln mit 665 Mio. Euro Kirchensteuereinnahmen, die mit einem Plus von 1,1 % nur geringfügig über dem Planwert aus dem Jahr 2024 liegen. Darauf aufbauend geht das Erzbistum von Gesamterträgen in Höhe von 905 Mio. Euro aus, denen Aufwendungen in Höhe von rund 955 Mio. Euro gegenüberstehen. Unter Einbeziehung des Finanzergebnisses von knapp 40 Mio. Euro ergibt sich ein prognostizierter Jahresfehlbetrag von rund 10 Mio. Euro. Dieser wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.

Wirtschaftsplan 2025: Tabelle Ergebnisplanung
Wirtschaftsplan 2025: Grafik der Funktionsbereiche
Wirtschaftsplan 2025: Tabelle Ertragsplan

Downloads Wirtschaftsplan

Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung und die Downloads vom Flyer Wirtschaftsplan 2025 wie auch vom vollständigen Wirtschaftsplan 2025.

Ältere Wirtschaftspläne

Hier finden Sie weitere Informationen zu älteren Wirtschaftsplänen.

FAQs

Die Erträge aus der Kirchensteuer sind die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Bistümer. In NRW beträgt sie 9 % der jeweiligen Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Für diese Serviceleistung erhält der Staat 3 % (NRW) bzw. 4 % (RP) der erhobenen Kirchensteuer.

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln erfolgt durch den Kirchensteuer-und Wirtschaftsrat (KiWi). Durch ihre Kompetenz wirken die Mitglieder des KiWis mit, dass das Erzbistum auch künftig finanziell solide aufgestellt ist und Kirchensteuereinnahmen sachgerecht verwendet werden. Der KiWi besteht überwiegend aus Mitgliedern, die von den Kirchenvorständen vor Ort gewählt werden. Diese dürfen nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche stehen.

Die Kirchensteuererträge machen über 70 Prozent der ordentlichen Erträge aus. Hinzu kommen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes NRW, die im Wesentlichen die Finanzierung der Schulen betreffen. Darüber hinaus werden Mieteinnahmen sowie Erträge der Tagungshäuser und sonstige Erträge aus Rückzahlungen und Erstattungen geplant.

Damit die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie eine sichere Finanzierungsgrundlage und die engagierte Mitarbeit von Menschen. Ohne die Kirchensteuer wären insbesondere auch viele soziale Leistungen, die die Kirche nach dem Subsidiaritätsprinzip erbringt, nicht mehr möglich. Damit leisten die Kirchensteuerzahler auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität unserer Gesellschaft.

Ansprechpartnerin

Dr. Daniela Claus

Fachbereichsleitung Planung

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Die Perspektive für die Finanzplanung bis 2030 wird im Wirtschaftlichen Rahmenplan des Erzbistums Köln abgebildet. Dieser gibt den langfristigen Budgetrahmen vor und dient als Steuerungsinstrument, mit dem in den kommenden Jahren die Schwerpunkte und Anpassungen der Aufgabenerfüllung geplant werden.