Die Erträge aus der Kirchensteuer sind die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Bistümer. In NRW beträgt sie 9 % der jeweiligen Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Für diese Serviceleistung erhält der Staat 3 % (NRW) bzw. 4 % (RP) der erhobenen Kirchensteuer.
Jedes Jahr erstellt das Erzbistum Köln durch den Ökonomen einen detaillierten Budgetentwurf, den sogenannten Wirtschaftsplan. Darin wird festgelegt, wie die verfügbaren Finanzmittel für das jeweilige Jahr eingesetzt werden. Anschließend wird der Wirtschaftsplan im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat eingehend beraten und verabschiedet.
Nachfolgend sind die wesentlichen Kennzahlen des Wirtschaftsplans für das jeweils aktuelle Wirtschaftsjahr zusammengefasst. Sie zeigen, welche Finanzmittel zur Verfügung stehen und wie die Kirchensteuerbeiträge eingesetzt werden sollen.