Der Schlichtungsausschuss ist aufgrund § 47 KAVO eingerichtet und zuständig zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben zwischen Dienstgeber und Mitarbeiter.
Im Erzbistum Köln ist die Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses seit 2002 dem Offizialat zugeordnet.
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