Griech. synodos = "gemeinsamer Weg, Zusammenkunft". Die Bischofssynode ist ein kirchliches Beratungsorgan des Papstes. Ziel einer Bischofssynode ist es, die Beziehung zwischen dem Papst und Bischöfen aus aller Welt zu vertiefen und über allgemeine kirchliche Angelegenheiten zu beraten. Während des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde der Gedanke der Kollegialität der Bischöfe entscheidend vorangetrieben und konstituiert. Dem trug Papst Paul VI. mit der Einrichtung der Synode Rechnung. Auf die Synode folgt in der Regel ein vom Papst erlassenes Nachsynodales Apostolisches Schreiben, das die Ergebnisse der Beratungstätigkeit zusammenfasst.
Papst Franziskus hat zum Thema Familie einen synodalen Prozess in zwei Schritten auf den Weg gebracht. Vom 5. bis 19. Oktober 2014 fand eine Außerordentliche Bischofssynode zum Thema „Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Rahmen der Evangelisierung“ statt. Diese Synode erarbeitete die Grundlagen für die Ordentliche Bischofssynode im Oktober 2015 unter dem Leitwort "Die Berufung und Mission der Familie in der Kirche in der modernen Welt".
1980 hatte sich bereits die VII. Ordentliche Generalversammlung der Themenstellung „christliche Familie“ gewidmet. Die Ergebnisse der Versammlung veröffentlichte Papst Johannes Paul II. in seinem nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Familiaris consortio“.