Eucharistiefeier
Die Eheschließung katholischer Partner*innen findet idealerweise innerhalb einer Eucharistiefeier statt, da die Ehe ein Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche darstellt. In der Eucharistie wird das Gedächtnis dieses Bundes gefeiert. Wenn die Brautleute der Kirche fernstehen oder nicht zur Kommunion gehen möchten, sollte überlegt werden, ob eine Eucharistiefeier angemessen ist.
Ablaufsübersicht Eucharistiefeier
Wortgottesdienst
Eine Trauung in einem Wortgottesdienst wird gefeiert, wenn eine Eucharistiefeier nicht möglich oder angemessen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Diakon die Trauung leitet oder die Brautleute keinen Bezug zum Leben der Kirche haben und keine Kommunion empfangen möchten. Schließt eine katholische Person die Ehe mit einem nichtkatholischen Christen bzw. einer nichtkatholischen Christin (konfessionsverschiedene Ehe), findet die Trauung in der Regel im Rahmen eines Wortgottesdienstes statt.
Ablaufsübersicht Wortgottesdienst
Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares
Die Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares (ein*e Partner*in ist evangelisch, der*die andere katholisch) sollte möglichst in einer liturgischen Feier stattfinden, nachdem sich die Partner nach bestem Wissen und Gewissen für eine Konfession entschieden haben.
Auf Wunsch des konfessionsverschiedenen Brautpaares können auch Geistliche beider Konfessionen an der Trauung beteiligt sein. In diesem Fall spricht man oft von einer "ökumenischen Trauung": Bei einer katholischen Traufeier wirkt ein*e evangelische*r Geistliche*r mit, während bei einer evangelischen Traufeier ein katholischer Geistlicher mitwirkt.
Wenn die Trauung in einer evangelischen Kirche stattfinden soll, wird dem katholischen Partner bzw. der katholischen Partnerin empfohlen, bei seinem bzw. ihrem Pfarramt eine sogenannte "Dispens von der Formpflicht" einzuholen. Der zuständige Pfarrer steht dem Brautpaar in diesen Fragen gerne beratend zur Seite.
Ablaufsübersicht:
katholische Kirche mit evangelischem Pfarrer
evangelische Kirche mit katholischem Pfarrer
Trauung einer katholischen Person mit einer nichtgetauften Person
Wenn z. B. ein katholischer Partner eine nichtgetaufte Partnerin heiratet, die an Gott glaubt (z. B. aus einer anderen Religionsgemeinschaft stammt), findet die Trauung in der Regel in einem Wortgottesdienst statt. Das von den Bischöfen herausgegebene Buch "Rituale - Die Feier der Trauung" enthält spezielle Texte, die die besondere Lebenssituation des Brautpaares berücksichtigen. Dabei wird darauf geachtet, dass die nichtgetaufte Partnerin keine Texte sprechen muss, die ihren Überzeugungen oder ihrer Religion widersprechen.
Trauung einer katholischen Person mit einer nichtglaubenden Person
Wenn eine katholische Person einen Menschen heiratet, der nicht an Gott glaubt, erfolgt die Trauung ebenfalls in der Regel in einem Wortgottesdienst. Dies gilt sowohl für nichtgetaufte Partner*innen als auch für getaufte Partner*innen, die nie zum Glauben gefunden haben oder nicht mehr an Gott glauben. Auch in diesem Fall werden Texte des Trauungsritus verwendet, die auf die Situation des Brautpaares zugeschnitten sind.