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Service

Begleitende in der Hospizseelsorge

Begleiter und Begleiterinnen in der Hospizseelsorge

2015 Flyerbild-BiS

Eine ausführliche Ausschreibung der Weiterbildung finden Sie hier zum Download

 

Die Termine für den nächsten Kurs können Sie gerne bei unserer Sachbearbeiterin Frau Gronemeyer erfragen.

Telefon: 0221 1642 1773; E-Mail: anja.gronemeyer@erzbistum-koeln.de

Ausgangssituation

Die Katholische Seelsorge in vielen Stationären Hospizen kann leider nicht mehr flächendeckend durch hauptamtliche Seelsorger und Seelsorgerinnen des Erzbistums Köln gewährleistet werden.

Bewohner und Bewohnerinnen sowie die Mitarbeiter haben aber davon unabhängig ein Bedürfnis nach kontinuierlicher seelsorglicher Begleitung.

Um diesem wenigstens in geringem Maße nachkommen zu können hat das Erzbistum Köln durch die Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen ein Rahmenkonzept für Begleiter in der Seelsorge erarbeitet

Aufgaben

Die  Begleiter/innen in der Seelsorge sind zuständig für

  • die Übernahme einer Brückenfunktion zwischen dem Hospiz und der Gemeinde-Seelsorge
  • wortgottesdienstliche Feiern unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse
  • die Gestaltung einer am Kirchenjahr orientierten Atmosphäre im Hospiz.
  • die Sorge für die religiöse Begleitung der Hospiz-Gäste, deren Angehörige und der Mitarbeiter/innen im Hospiz selbst sowohl in Alltagsvollzügen wie in lebensgeschichtlichen Grenzsituationen

Stundenkontingent Seelsorgeliche Begleitung, Dienst- und Fachaufsicht

Träger von stationären Hospizen können hauptberufliche katholische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für diese Aufgabe im Rahmen seiner/ihrer bisherigen Einstellung mit einem Umfang von mindestens 3 Wochenstunden einsetzen.
Die Dienstaufsicht bleibt weiter bei dem jeweiligen Dienstvorgesetzten.

Die Fachaufsicht wird für die seelsorgliche Tätigkeit von der Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen wahrgenommen.

Hierüber wird mit den Beteiligten ein Kontrakt erstellt.

Qualifizierungskurs und Begleitung

Diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden von der Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen für diese Tätigkeit in einem Kurs qualifiziert.

Für den Kurs im Umfang von

  • 12 Tagen (vier Seminare je drei Tage) und
  • 10 Gruppensupervisionen (begleitend nach der Beauftragung)

erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine Freistellung durch den Träger.

Eine weitere fachliche wie persönliche Begleitung erfolgt durch die Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen.

Bischöfliche Beauftragung

Nach erfolgreichem Abschluss werden die Begleiter in der Seelsorge durch den Erzbischof für ihre Tätigkeit im jeweiligen Hospizes beauftragt.
 

Finanzierung

Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme übernimmt das Erzbistum Köln.

Die Kursteilnehmer leisten einen Eigenbeitrag von 10,00 €/ Seminartag.

Der Einsatz im Rahmen der bisherigen Einstellung für diese seelsorgliche Tätigkeit sowie für den Qualifizerungskurs wird vom Einrichtungsträger übernommen.

Kontakt und Information

Wenn Sie Interesse und Bedarf für die Tätigkeit eines Begleiters in der Seelsorge in Ihrer Einrichtung sehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.