Im Gefängnis ist Kirche präsent. Alle Aufgaben der Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten sind Vollzug kirchlicher Praxis. Seelsorge in den Gefängnissen ist Teil der Seelsorge der Gesamtkirche.„Ich war im Gefängnis, und ihr seid zu mir gekommen.“ (Mt 25,36) Dieses Wort Jesu bringt den Auftrag von Gefängnisseelsorge unüberbietbar zum Ausdruck.
In der Krisensituation der Inhaftierung werden die Infragestellung des eigenen Lebens und der eigenen Glaubensüberzeugungen besonders spürbar. Insofern sind die Seelsorger/innen durch die Konfrontation mit den existenziellen Lebens- und Glaubensproblemen gefangener Menschen in besonderer Weise herausgefordert.
Auf der Grundlage dieser Prämissen formulieren wir Gefängnisseelsorger/innen des Erzbistums Köln folgende Aufgaben und Ziele:
- Vermittlung und Erleben religiöser Grunderfahrung
- Vermittlung und Praxis christlichen Glaubens
- Vermittlung und Gewährleistung kirchlicher Diakonie
Wir tun dies konkret, indem wir u. a.:
- Vertrauliche Einzelgespräche führen mit jedem Gefangenen und jedem Bediensteten, der dies wünscht
- Längerfristige Beratungs- und Begleitungsprozesse durchführen
- Begrenzte materielle Hilfen anbieten (Alltagsdiakonie)
- An Sonn- und Feiertagen und zu besonderen Anlässen Gottesdienste feiern und die Sakramente spenden
- Reflexions- und Meditationsangebote machen
- Ehrenamtliche Betreuer/innen vermitteln
- Im Justizvollzug mitarbeiten
- Angehörige besuchen und beraten und ggf. Sonderbesuche durchführen
Wir lassen uns dabei in unserem Dienst vor allem von zwei Prinzipien leiten:
1. Wir schließen keinen Menschen aus.
2. Wir wollen in erster Linie für die Schwächsten da sein.
Wir sehen bei all dem unsere Verpflichtung - mit der ganzen Kraft unserer Persönlichkeit als Seelsorger/in sowie mit dem Gewicht der „Institution Kirche“ – die Menschen im Gefängnis vor Gewalt und Übergriffen zu schützen, die sowohl von der „Institution Justiz“ als auch von Inhaftierten ausgehen können.
Seelsorge im Gefängnis verlangt von den Seelsorger/innen ein besonderes Maß an Authentizität. Um ihren in jeder Hinsicht anspruchsvollen Dienst gerecht werden zu können, müssen die Gefängnisseelsorger/innen stabile Persönlichkeiten sein und im hohen Maße die Fähigkeit zur Kommunikation mit Gefangenen und Bediensteten verfügen. Die Fähigkeit zu Nähe und Distanz; die Bereitschaft zu Aus- und Weiterbildung; gelebte Spiritualität und ökumenische Offenheit und nicht zuletzt die grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den „im Vollzug Tätigen“ (§154/1 StVollzG) sind zwingend erforderlich.
Die Gefängnisseelsorger/innen des Erzbistums Köln stehen gerne für Gespräche über Gefängnisseelsorge und Justizvollzug zur Verfügung. Darüber hinaus sorgen Sie, bei berechtigtem Interesse, für die Möglichkeit, ein Praktikum im Gefängnis zu machen.
Karl Schwellenbach, GR
Diözesanbeauftragter für die Seelsorge an den Justizvollzugsanstalten