Hier finden Sie Informationen zur musikalischen Gestaltung des Traugottesdienstes und Liedvorschläge.
Kirchlich heiraten | Lieder
Lieder für den Traugottesdienst
Überblick über die Teile der Trauliturgie, die musikalisch gestaltet werden können:
- Einzug
- Eröffnungsgesang
- Kyrie/Herr, erbarme dich
- Gloria/Ehre sei Gott
- Antwortgesang
- Trauung (besonders in einem Wortgottesdienst)
nach der Predigt
nach der Bestätigung der Trauung
nach dem Feierlichen Trauungssegen
Fürbitten (Antwort) - Gabenbereitung
- Sanctus/Heilig
- Vater unser
- Agnus Dei/Lamm Gottes
- Kommunion
- Dank nach der Kommunion
- Auszug
Hinweise und Anregungen zur Feier der Trauung
"Musik im Gottesdienst" heißt zunächst einmal gemeinsames Singen der versammelten Festgemeinde - wenigstens ein Lied zu Beginn und am Schluss des Gottesdienstes. Gottesdienstleiter oder Kirchenmusiker sind gerne bei der Auswahl der Gemeindegesänge aus dem Gotteslob behilflich. Wünsche werden so gut es geht berücksichtigt und an geeigneter Stelle im Gottesdienst eingebracht, z. B. altbekannte Lieder wie "Lobe den Herren", "Großer Gott wir loben dich" oder auch Neue Geistliche Lieder. Wichtig ist nicht nur die Melodie, sondern auch der Text (Beispiel: zum Sanctus nur Sanctus-Gesänge).
Dem Kirchenmusiker kann die Auswahl geeigneter Orgelmusik überlassen werden. Er hat einen Überblick über das Orgelrepertoire vieler großer und kleiner Meister aus mehreren Jahrhunderten sowie ausreichend Notenmaterial. Das gehört zu seiner Aufgabe im Dienst der Gemeinde. Ein Musiker spielt umso besser, wenn er ein Musikstück der Situation, dem Instrument und seinem Können entsprechend auswählen kann. Auch die Orgel-Improvisation hat ihren Platz im Gottesdienst. So kann direkt Bezug auf gesungene Lieder und vorgetragene Texte genommen werden und können je nach Anlass freudig bis besinnlich-meditativ die Teile des Gottesdienstes ausgestaltet werden. Stücke wie z.B. das "Ave Maria" von Bach-Gounod oder das "Ave verum" von Mozart sind keine originalen Orgelstücke und deshalb nicht gut rein instrumental zu spielen.
Wenn Sie Vokal- oder Instrumentalsolisten verpflichten wollen, so achten Sie bitte auf entsprechende Qualität. Gute Solisten kennen dem Anlass und ihrem Können angemessene Stücke, die sich besser in den Gottesdienst integrieren lassen als z.B. ein "Ave Maria", das nur dann passt, wenn Ihnen die Marienverehrung ein persönliches Anliegen ist. Wenn Sie jemanden wissen, der "Ihren" Gottesdienst musikalisch mitgestalten kann und möchte, sollte sie/er sich rechtzeitig mit dem Kirchenmusiker in Verbindung setzen. Dieser kann auch Solisten vermitteln. Instrumentalstücke eignen sich zum Ein- und Auszug, evtl. während der Gabenbereitung und zur Kommunion. Vokalsolostücke eignen sich je nach Textaussage evtl. nach der Lesung, nach dem Brautsegen, während der Gabenbereitung oder zur Kommunion.
Liedblätter und Liedhefte zur Trauung
Es empfiehlt sich, für Hochzeiten Faltblätter mit Liedern und Texten drucken zu lassen. Man braucht dann im Gottesdienst kein Buch und hat eine schöne Erinnerung fürs Familienalbum. Hierbei gilt: Bitte nehemn Sie frühzeitig Kontakt mit Gottesdienstleiter und Organist auf, um den Gottesdienst gemeinsam zu planen.
Danach kann ein Liedblatt erstellt werden, das so zeitig fertig sein sollte, dass man evtl. vorher im Familienkreis die Lieder ansehen kann.
Für die Erstellung eines Liedblattes oder Liedheftes sind auch rechtliche Rahmenbedingungn zu beachten. Denn Musikwerke und -bearbeitungen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Für hat die Katholische Kirche einen Gesamtvertrag mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition abgeschlossen, der das Fotokopieren von Noten und Liedtexten für den Gottesdienst und gottesdienstähnliche Veranstaltungen erlaubt. GEMA-Gebühren o.ä. sind daher auch für geschützte Musik nicht zu bezahlen. Der aktuelle Vertrag ist bis Ende 2019 gültig.
Dazu gelten nach dem Rahmenvertrag folgende Regelungen:
- Liedblätter
Fotokopien dürfen von einzelnen Liedtexten (mit oder ohne Noten) für den Gemeindegesang im Gottesdienst angefertigt werden. Dabei dürfen mehrere Gesänge bzw. Lieder auf dasselbe Blatt oder auf einige Blätter abgedruckt werdenn. Es ist auch zulässig, die Kopien gesammelt aufzuheben und wieder zu verwenden. - Liedhefte
Seit 2015 dürfen auch Liedhefte (getackert, gebunden...) mit maximal 8 Seiten hergestellt werden. Diese Hefte dürfen aber ausschließlich in einer einzelnen Veranstaltung (z.B. Hochzeit, Taufe..) verwendet werden. - Beamer und Overheadprojektor
Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Herstellung von Vervielfältigungsstücken zum Zwecke der Sichtbarmachung von Liedern mit Hilfe eines Overheadprojektors, Beamers oder ähnlicher Apparaturen (Folien etc.) und deren Verwendung.