Wen rufe ich an?
- Nach einer angemessenen Zeit den Arzt (möglichst den Hausarzt) rufen (rechtliche Feststellung des Todes)
- Den Pfarrer bzw. das Pfarrbüro anrufen (Termin für das Kondolenzgespräch und das Begräbnis/die Bestattung)
- Einen Bestatter ihrer Wahl und ihres Vertrauens anrufen
Was ist zu bedenken?
- Den Verstorbenen ggf. aus dem Krankenhaus oder Altenheim nach Hause überführen und dort aufbahren lassen (dabei hilft das Bestattungsinstitut). Die Aufbahrung in den eigenen Räumen ist bis zu 72 Stunden möglich.
- Dokumente (wie Personalausweis, Totenschein, Stammbuch, Personalausweis, Nachweis zu Krankenversicherung/Rentenkasse, Geburts-, Heirats- und Scheidungskurkunden, Testament etc.) zusammentragen.
- Wenn ein gehörloser Mensch stirbt, dann sind oft auch Familienangehörige und Freunde der Familie gehörlos, die seelsorgliche Begleitung mit gebärdensprachkompetenten Seelsorgern und auch einen Gebärdensprachdolmetscher bei der Beerdigung benötigen.
Welche Form der Bestattung wähle ich?
- Für die Bestattungsform und die Form der Begräbnisfeier entscheiden.
- Erdbestattungen und Feuerbestattungen müssen jeweils am 10. Tag nach Eintritt des Todes vollzogen sein.
- Die Totenasche muss innerhalb von 6 Wochen beigesetzt werden.
- Fristverlängerungen sind bei bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Die kirchliche Begräbnisfeier bietet vielfältige Möglichkeiten für die Gestaltung.
Ruhe bewahren und Zeit nehmen...
- Sie können den Raum mit Bild, Kerze, Kreuz, Blumen etc. würdig gestalten und Angehörige und Freunde zum Abschiednehmen einladen.
- Es hilft beim Abschiednehmen, möglichst viele Aufgaben selbst zu übernehmen (Waschen, Ankleiden) bzw. zu gestalten (Todesanzeige, Gottesdienst)
- Scheuen Sie sich aber nicht, ggf. auch Unterstützung von Angehörigen und Freunden anzunehmen