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Service
Prävention im Erzbistum Köln

Institutionelles Schutzkonzept im Kinder- und Jugendschutz

Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Die Verschriftlichung aller Präventionsmaßnahmen zum Schutz der anvertrauten Kinder und Jugendlichen

Unter einem 'Institutionellen Schutzkonzept' versteht man die gebündelten Bemühungen eines Trägers um die Prävention von sexualisierter Gewalt.

Es ist der ganzheitliche Ansatz, der auf der Basis einer Grundhaltung von 'Wertschätzung und Respekt' mit dem Ziel und unter dem Dach einer 'Kultur der Achtsamkeit' die verschiedenen präventiven Maßnahmen in Beziehung zueinander bringt. Die in der Präventionsordnung stehenden Maßnahmen stehen somit nicht isoliert sondern in einem Gesamtzusammenhang.

Einreichung des Institutionellen Schutzkonzeptes

Bitte reichen Sie Ihr Schutzkonzept nur in digitaler Form als PDF-Datei ein an praevention@erzbistum-koeln.de

 

Kirchenrechtliche Vorgaben für das institutionelle Schutzkonzept

Beispiele für Schutzkonzepte

Schutzkonzept der Kirchengemeinde Sankt Laurentius Wuppertal

In der Verantwortung von Stadtdechant Dr. Bruno Kurth und der Präventionsfachkräfte Daniela Löhr und Maria Gobic wurde das institutionelle Schutzkonzept in einem Arbeitskreis erarbeitet und zum 30.06.2016 in Kraft gesetzt.

 

Schutzkonzept der katholische Kirchengemeinde St. Margareta, Düsseldorf

 

Schutzkonzept der Pfarreieingemeinschaft St. Nikolaus & St. Joseph, Bensberg - Moitzfeld

 

Vorstellung der Präventionsmaßnahmen in St. Severin, Köln

Ein Beispiel dafür, wie eine Kirchengemeinde ihre Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt auf der Internetseite veröffentlicht sehen Sie hier:

 

Wir danken allen Kirchengemeinden für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung!

Schutzkonzept für die Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Es entspricht in großen Teilen den Vorgaben der Präventionsordnung des Erzbistums Köln, d.h. es beschreibt die in unserer PrävO beschriebenen Bausteine und kann daher als Orientierung bei der Entwicklung eines institutionellen Schutzkonzeptes für die Kitas im Erzbistum Köln dienen.

Hilfreiche Materialien zur Erstellung des ISK

Kurz-ISK für einmalige Ferienfahrten, Ausflüge, Wallfahrten etc.

als weitere Möglichkeit der Umsetzung der Schutzmaßnahmen, stellen wir Ihnen ein Kurz-ISK für einmalige Ferienfahrten, Ausflüge, Wallfahrten etc. zur Verfügung.

Sollten Sie diese Möglichkeit für sich nutzen wollen, dann empfehlen wir dieses Kurz-ISK zur fachlichen Überprüfung spätestens zwei Wochen vor Antritt der Aktivität bei uns einzureichen.

Das Kurz- ISK basiert auf dem ISK des zuständigen Rechtsträgers

Titelblatt zur Erstellung des ISK

Hierbei handelt es sich um ein Zusammenfassung aller wichtigen verwaltungstechnischen Informationen


Leitfaden zur Erstellung des ISK

Hierbei handelt es sich um eine kurze Übersicht zur Planung des Entwicklungsprozesses

 

Planungsraster zur Erstellung des ISK

Hier stellen wir Ihnen eine tabellarische Planungsübersicht als Word-Dokument zur Verfügung. Es handelt sich um eine Beispielplanung, die individuell angepasst werden sollte!

 

Fragenkatalog für die Risikoanalyse

Hier stellen wir Ihnen den in Heft 2 unserer Schriftenreihe zum ISK zusammengestellten Fragenkatalog als Word-Dokument zur Verfügung, um Ihnen die Dokumentation Ihrer Ergebnisse zu erleichtern.

 

Hinweise zum Verhaltenkodex

Hier stellen wir Ihnen die in Heft 5 unserer Schriftenreihe zum ISK zusammengetragenen möglichen Verhaltensregeln als Word-Dokument zur Verfügung, damit Sie diese ggfls. in Ihr ISK kopieren können.

Arbeitshilfe Institutionelles Schutzkonzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Die Arbeitshilfe der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.V. soll Trägern und Einrichtungen als Hilfestellung bei der Entwicklung des Institutionellen Schutzkonzepts dienen.

Preis: 4,00 Euro zzgl. Porto

Zu beziehen unter: www.thema-jugend.de →

Selbstauskunftserklärung

Die unter den Geltungsbereich der Präventionsordnung fallenden kirchlichen Rechtsträger sind laut Präventionsordnung verpflichtet, sich einmalig eine Selbstauskunftserklärung (SAE) dahingehend vorlegen zu lassen, dass die betreffende Person nicht wegen einer der in § 2 Abs. 2 oder 3 der Präventionsordnung genannten Straftaten verurteilt und insoweit auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. (§5 Abs. 2 PrävO)

Die Pflicht zur Abgabe einer SAE gilt nicht für ehrenamtlich Tätige.

Handbuch Schutzkonzepte sexueller Missbrauch

Hrsg. vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Dieses Handbuch richtet sich an Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an Ehrenamtliche und weitere Interessierte. Es beschreibt die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt gegenüber Minderjährigen und bereitet diese praxisnah und beispielhaft für Organisationen, Einrichtungen und Vereine auf.

Katja Birkner

Katja Birkner

Präventionsbeauftragte
Leiterin Stabsstelle Prävention

Petra Tschunitsch

Petra Tschunitsch

stellv. Präventionsbeauftragte

Jesaja Schinz

Jesaja Schinz

Sachbearbeitung und Sekretariat

Nina Mahner

Nina Mahner

Sachbearbeiterin
EFZ-Büro

Kontakt Prävention

Erzbistum Köln Generalvikariat

Marzellenstr. 32
50668 Köln

Stabsstelle Prävention