Im Bereich der schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gibt es bisher keine bundesgesetzlich geregelte grundsätzliche Vorlagepflicht eines erweiterten Führungszeugnis.
Einzig in der Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ist gemäß §75 SGB XII die Überprüfung eines erweiteren Führungszeugnisses vorgeschrieben.