Da die Erfahrung zeigt, dass sich Kinder und Jugendliche, egal welchen Alters sie sind, meist nicht gegen sexualisierte Gewalt wehren können, bedarf es verantwortungsbewusster Erwachsener, die diesen Schutzauftrag konsequent umsetzen. Es ist wichtig, sensibel und wachsam für Verletzungen der Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern und Jugendlichen zu sein und für deren Durchsetzung auch einzutreten.
Aus diesem Grund wurden sowohl von der Bundesregierung im Bundeskinderschutzgesetz als auch in allen Bistümern verbindlich geltende Präventionsmaßnahmen beschrieben, die sicherstellen sollen, dass der Schutz der anvertrauten Minderjährigen bestmöglich gewährleistet ist.
- Einige Maßnahmen dienen dazu, Personen, die in ihrer Arbeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, Handlungssicherheit zu vermitteln, die Rechte und Grenzen der Minderjährigen zu achten und im Falle eines Verdachts angemessen und richtig reagieren zu können.
- Andere Maßnahmen der Präventionsordnung dienen dazu, bereits im Vorfeld einer Anstellung oder der Übernahme eines Ehrenamtes potentielle Täter und Täterinnen abzuschrecken und nach außen deutlich zu signalisieren, dass in der Einrichtung oder in dieser Kirchengemeinde der Schutz von Kindern und Jugendlichen selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit ist. Hierzu zählen u.a. die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. das Thematisieren der Präventionsbemühungen im Vorfeld der Übernahme der Tätigkeit.
Mit diesem weiteren wirksamen Schutzmechanismus soll nachhaltig sichergestellt werdem, dass keine einschlägig vorbestraften Personen in Einrichtungen des Erzbistums Köln tätig sind.
Inzwischen gelten die von der katholischen Kirche entwickelten Maßnahmen als wegweisende Schutzstandards, die bundesweit Anerkennung und Lob erfahren. Diese positive Entwicklung kontinuierlich weiterzuentwickeln ist unser aller Auftrag! Bitte unterstützen Sie uns als „starke/r Beschützer/in“ der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen hierbei.