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Service
Prävention im Erzbistum Köln

Prävention von (sexualisierter) Gewalt

Katholikentag Stand Prävention

Prävention wirkt und fördert den Dialog in Kirche und Gesellschaft für den Schutz gegen sexualisierte Gewalt 

Erfurt, 10.6.2024 

Die Bundeskonferenz der Präventionsbeauftragten freute sich über den Besuch am 31.05.2024 und den Austausch mit Kerstin Claus, der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) auf dem Katholikentag in Erfurt. Im Fokus des Gesprächs standen die Präventionsarbeit der Katholischen Kirche sowie dessen Wirksamkeit und die nachhaltige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs sowie den notwendigen Blick auf fehlende Ressourcen für die Steuerung und Umsetzung der Prävention. 

Da es die Aufgabe von Kirche, Gesellschaft und Politik ist, Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, haben die Präventionsbeauftragten mit Kerstin Claus vereinbart, diesen Dialog fortzusetzen. 

Weitere Inhalte gemeinsamer Gespräche mit vielen Besucher:innen waren neben der Wirkung der Prävention für die Katholische Kirche und in der Gesellschaft, auch die fachliche Beratung über Präventionsschulungen und deren Methoden sowie der Austausch über Themen für die Weiterentwicklung von Schutzmaßnahmen.

Fazit: Katholische Kirche funktioniert in Zukunft nur mit Prävention, muss immer wieder Schutz- und Kompetenzraum für Kinder, Jugendliche und schutzbefohlene Erwachsene sein. Ein positives Ergebnis, das ermutigt, die Prävention als integraler Bestandteil allen kirchlichen Handelns weiter zu etablieren.

Und herzlichen Dank für die nette Gastfreundschaft der Diözese Erfurt! 

Sexuelle Bildung und die Prävention sexualisierter Gewalt gehören zusammen. Präventionsbeauftragte der Bistümer verabschieden überarbeitetes Positionspapier zum Verhältnis von sexueller Bildung und Präventionsarbeit

Nach einem fruchtbaren Prozess der Diskussion mit Fachvertretern und Verbänden hat die Bundeskonferenz der Präventionsbeauftragten der katholischen (Erz-)Bistümer das „Positionspapier zur Gestaltung der Schnittstelle von Prävention sexualisierter Gewalt und sexueller Bildung Version 2.0“ in überarbeiteter Form einstimmig im Frühjahr 2024 verabschiedet.

Wie sich die Prävention sexualisierter Gewalt und sexuelle Bildung zueinander verhalten, beschäftigt seit Längerem sowohl die Wissenschaft als auch die Praktikerinnen und Praktiker beider Disziplinen. Bereits die erste Version aus dem Jahr 2021 war als Arbeitspapier zu verstehen und wurde dem Forum „Leben in gelingenden Beziehungen. Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ des Synodalen Weges, einschlägigen Fachstellen, Kooperationspartnern und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Außerdem fand ein Fachtag statt, um die Inhalte an der Praxis zu messen und weiter zu profilieren. Die Ergebnisse der Rückmeldungen wurden in das Papier aufgenommen.

Die überarbeitete Fassung versteht sich erneut als Beitrag zur fortlaufenden Diskussion, wie das Zueinander von Präventionsarbeit und sexueller Bildung zu bestimmen ist. Gerade weil Aufarbeitungsberichte zu sexualisierter Gewalt in katholischen Einrichtungen immer wieder den Mangel an einer qualifizierten Sexualpädagogik/sexuellen Bildung benennen, gilt es, dieses von der Fachwelt erkannte Risiko anzugehen. 

Prävention von (sexualisierter) Gewalt

Das Erzbistum Köln hat verbindliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen getroffen. Das Erzbistum Köln setzt seit 2011 verbindliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in all seinen Einrichtungen und Diensten um.

Aktuell ist das Sekretariat zu folgenden Zeiten erreichbar:

montags – donnerstags: 
9.00 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 16.30 Uhr
freitags: 
9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Aktuelles zum Thema Prävention

Termine

28.10. – 31.10.2024      im Bereich Gesundheitshilfe

25.11. – 28.11.2024       im Bereich Behindertenhilfe

Im folgenden Anhang finden Sie die Ausschreibung und den Anmeldebogen zur Veranstaltung im Bereich Gesundheitshilfe

Die Ausschreibung für den Bereich Behindertenhilfe folgt noch.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne in unserer Stabsstelle.

Präventionsschulungen

„Kirchliche Rechtsträger tragen Verantwortung dafür, dass die Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen integraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Beschäftigten im kirchlichen Dienst, ehrenamtlich tätigen Personen sowie Mandatsträger/-innen ist“. (vgl. §9 PrävO)

Das macht es notwendig, dass entsprechende Präventionsschulungn durchgeführt werden. Um eine Unterstützung bei der Einordnung der verschiedenen Schulungsformate zu geben, sind hinter den u.g. Links, Grundlegende Informationen zu den Schulungsformaten und Empfehlungen hinterlegt, die eine Zuordnung erleichtern sollen.

> Altenhilfe (PDF)
> Behindertenhilfe (PDF)
> Gesundheitshilfe (PDF)
> Kinder und Jugend (PDF)

Neben den Inhouse -Schulungen bieten der Caritas-Campus und das Katholische Bildungswerk e.V. die o.g. Schulungsformate an:

Qualifizierungen von Präventionsfachkräften

„Jeder kirchliche Rechtsträger benennt mindestens eine geeignete Person, die aus der Perspektive des jeweiligen kirchlichen Rechtsträgers eigene präventionspraktische Bemühungen befördert und die nachhaltige Umsetzung der Präventionsordnung unterstützt.“ (vgl. §12 PrävO)

Die Qualifizierung der Präventionsfachkräfte obliegt der Stabsstelle Prävention und darf nur von eigens dafür qualifizierten Schulungsreferent/innen durchgeführt werden.

Die entsprechenden Qualifizierungsangebot finden Sie unter:

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Präventionsordnung NRW Bistümer ab 01.05.2022

Am 1. Mai 2022 ist die neue Präventionsordnung NRW, die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ in den fünf katholischen Bistümern in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. 

„Alle Beteiligten müssen in Sachen Prävention gegen sexualisierte Gewalt sprachfähig werden“, begründet Katja Birkner, Präventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, eine der Veränderungen in der Neufassung der Präventionsordnung der fünf katholischen NRW-Bistümer, die die alte von 2014 ablöst. Daher sollen „Selbstbestimmung und Selbstschutz der anvertrauten Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ gestärkt werden. Die Festschreibung, dass bei allen Präventionsmaßnahmen die Erfahrungen von Betroffenen besonders zu berücksichtigen sind, ist eine weitere, wichtige Neuerung in der Präventionsordnung.

Birkner betont, dass mit der neuen Präventionsordnung ein „bischöfliches Gesetz erlassen worden ist, welches den Kirchengemeinden, Verbänden, Einrichtungen und Institutionen eine handlungsweisende, gesetzliche Grundlage für deren Präventionsarbeit vorgibt“.

Zusätzliche Maßnahmen für dauerhafte Qualität der Prävention

Um die Qualität der Präventionsarbeit dauerhaft sicherzustellen und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse mit einfließen zu lassen, wurden auch folgende Maßnahmen in die neue Präventionsordnung aufgenommen:

  • Präventionsfachkräfte werden auf fünf Jahre befristet benannt. Eine Wiederbenennung ist möglich.
  • Schulungsreferentinnen und -referenten werden für drei Jahre zertifiziert. Danach muss eine Rezertifizierung stattfinden.
  • Institutionelle Schutzkonzepte, die bisher nur eingereicht werden mussten, werden nun fachlich bewertet. Die Einreichenden erhalten anschließend eine qualifizierte Rückmeldung.

Ziel der neuen Präventionsordnung sei es, die Arbeit in den NRW-Bistümern qualitativ zu verbessern und auf der Höhe der Zeit zu halten. „In der katholischen Kirche und ihrer Caritas sollen sich alle Kinder und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, sicher und geschützt fühlen. Eine fundierte Grundlage dazu wollen wir mit der neuen Präventionsordnung der fünf NRW-Bistümer sicherstellen“, unterstreicht Birkner.

Wie können Sie helfen, wenn Sie von häuslicher oder sexueller Gewalt gegen Kinder oder Frauen erfahren?

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie (Ausgangsbeschränkungen, geschlossene Kitas und Schulen, Homeoffice, Kurzarbeit...) und damit ggfs. verbundene Existenzängste stellen Familien zurzeit vor große Herausforderungen. 

In der länger andauernden räumlichen Enge können Konflikte schnell eskalieren und zu einer großen Gefahr für Kinder, Jugendliche oder Frauen werden.

Vor allem Kinder sind besonders gefährdet, weil sie ihren Peinigern derzeit schutzlos ausgeliefert sind und kaum die Möglichkeit haben, nach Außen Signale zu setzen oder für eine gewisse Zeit der Gewalt zu entkommen.

Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen, rufen Sie an beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:

0800 22 55 530

Vermitteln Sie Hilfsangebote:
In diesem Flyer des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Dr. Johannes Rörig, finden Sie Hilfsangebote für betroffene Kinder und Frauen:

Zum wechselseitigen Verhältnis von Prävention sexualisierter Gewalt und sexueller Bildung hat die Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten ein Positionspapier erarbeitet und einstimmig am 20. Januar 2021 verabschiedet. Es wurde bereits intern dem Forum „Leben in gelingenden Beziehungen. Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ des Synodalen Weges vorgelegt und wird in dessen Beratungen einfließen.

Ziel der Präventionsmaßnahmen

Ziel dieser Präventionsmaßnahmen ist, dass die Achtung der Rechte der uns anvertrauten Personen und die Vorbeugung von (sexualisierter) Gewalt selbstverständlicher Bestandteil des alltäglichen Handelns ist.

Dies geschieht über zwei Aspekte:

  1. Wertschätzender und respektvoller Umgang mit den anvertrauten Menschen sowie die Achtung ihrer Rechte.
  2. Mutiges Hinsehen und konsequentes Handeln in Fällen, in denen das Wohl der anvertrauten Person in Gefahr ist.
Schaubild Institutionelles Schutzkonzept

Schutzmaßnahmen

Die Präventionsordnung formuliert verbindlich den Schutzauftrag für alle Einrichtungen und Dienste im Erzbistum Köln und beschreibt konkrete Maßnahmen, die zum Schutz der anvertrauten Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen umgesetzt werden müssen. Die Präventionsordnung ist seit April 2011 in Kraft.

Die Schutzmaßnahmen im Einzelnen:

  • Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung im Bewerbungsverfahren vor dem Tätigkeitsbeginn u.a. durch die Einsicht in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (EFZ). Regelmäßige Wiedervorlage des EFZ alle fünf Jahre.
  • Jede/r haupt-, nebenamtlich oder ehrenamtlich Tätige wird in einer Präventions-Schulung zum Thema fortgebildet. Hierzu zählen u.a. Geistliche, Seelsorger/innen und Laienmitarbeiter/innen.
  • Alle 5 Jahre findet eine Auffrischung bzw. Vertiefung zur Prävention (sexualisierter) Gewalt statt.
  • In jeder Einrichtung wird eine Präventionsfachkraft benannt, die die Einrichtung bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen berät und unterstützt.
  • Alle Einrichtungen entwickeln ein Beratungs- und Beschwerdemanagement für die anvertrauten Personen und deren Angehörige. Hierzu gehören sowohl interne Ansprechpersonen als auch externe Beratungsstellen.
  • In jeder Einrichtung gibt es einen verbindlich geltenden Verhaltenskodex mit klaren Handlungsregeln für alle Tätigen.
  • Um bestmöglich zu gewährleisten, dass alle diese Schutzmaßnahmen dauerhaft und nachhaltig umgesetzt werden, sind sie in einem institutionellen Schutzkonzept passgenau und detailliert zusammengefasst. Dieses soll spätestens alle 5 Jahre oder im Falle eines Übergriffs überprüft und ggf. überarbeitet werden.

Zahlen und Fakten zur Prävention im Erzbistum Köln

✓ Seit 2011 wurden über 100.000 Personen in einer Präventions-Schulung fortgebildet.

Von 2012 bis 2014 sind im Erzbistum Köln insgesamt ca. 2.500 Fortbildungen mit ca. 80.000 Teilnehmenden durchgeführt worden. Geschult wurden z.B.:

  • Ca. 5.000 Erzieher/innen in Katholischen Kindertageseinrichtungen
  • Ca. 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst
    • Personenkreis: Erzbischof, Generalvikar, Weihbischöfe, Priester, Kapläne, Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferent/innen
  • Ca. 1.300 Lehrerinnen und Lehrer der Erzbischöflichen Schulen
  • Ca. 50.000 ehrenamtlich tätige Personen in Kirchengemeinden
  • Ca. 3.000 Gruppenleiterinnen und -leiter in den Jugendverbänden
  • Ca. 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den so genannten Folgediensten, d.h. Küster, Organisten, Chorleiter, Hausmeister etc.
  • Ca. 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Generalvikariat

✓ Fortbildungen zur Prävention werden inzwischen im Regelbetrieb durchgeführt und wurden in mehrere Ausbildungen integriert, z.B. Priesterausbildung, Erzieher/innen-Ausbildung, Jugendleiter-Qualifizierung etc.

✓ Knapp 10.000 überprüfte Erweiterte Führungszeugnisse (EFZ) von ehrenamtlich Tätigen im EFZ-Büro des Erzbistums Köln. Viele Einrichtungen überprüfen die EFZ vor Ort.

✓ Bisher wurden ca. 500 Präventionsfachkräfte qualifiziert. 

Sie erreichen diese Seite auch direkt über die Domain

www.praevention-erzbistum-koeln.de

Katja Birkner

Katja Birkner

Präventionsbeauftragte
Leiterin Stabsstelle Prävention

Petra Tschunitsch

Petra Tschunitsch

stellv. Präventionsbeauftragte

Jesaja Schinz

Jesaja Schinz

Sachbearbeitung und Sekretariat

Nina Mahner

Nina Mahner

Sachbearbeiterin
EFZ-Büro

Kontakt Prävention

Erzbistum Köln Generalvikariat

Marzellenstr. 32
50668 Köln

Stabsstelle Prävention