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Service

Intervention

Intervention im Erzbistum Köln

Die Stabsstelle Intervention & Aufarbeitung ist für Fälle sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zuständig. Maßgeblich sind hierbei die einschlägigen kirchenrechtlichen Bestimmungen (v.a. die „Interventionsordnung“). Darüber hinaus ist sie für die Entwicklung und Umsetzung systemischer Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln zuständig.

Die Stabsstelle Intervention & Aufarbeitung verantwortet unter der Leitung der Interventionsbeauftragten, Frau Katharina Neubauer, vier große Aufgabenbereiche:

  1. die Bearbeitung und Koordination von (Verdachts-)fällen sexualisierter Gewalt einschließlich des kirchlichen Voruntersuchungsverfahrens
  2. die Aufarbeitung von sogenannten „Altfällen“
  3. die Umsetzung des Verfahrens zur „Anerkennung des Leids“
  4. die institutionelle Aufarbeitung

Übergeordnetes Ziel der Stabsstelle Intervention & Aufarbeitung ist es, die Interessen und den Schutz der Betroffenen vor die Interessen der kirchlichen Organisation zu stellen und ein regelkonformes, transparentes und faires Verfahren zu gewährleisten, das den Belangen aller beteiligten Parteien (Betroffene, Beschuldigte, Einrichtungen) gerecht wird.

Nachfolgend werden die zuvor genannten Aufgabenbereiche der Stabsstelle Intervention & Aufarbeitung näher beschrieben.

1. Die Kernaufgabe ist die Bearbeitung und Koordination von (Verdachts-)fällen sexualisierter Gewalt einschließlich des kirchlichen Voruntersuchungsverfahrens. Dies beinhaltet nachfolgende Aufgaben(bereiche):

  • die Entgegennahme eingehender Hinweise/Meldungen
  • die Teilnahme an den Erstgesprächen der Ansprechpersonen mit den Betroffenen sowie die Protokollierung der Aussagen
  • die Weiterleitung an staatliche Strafverfolgungsbehörden und deren Unterstützung 
  • die interne Prüfung und Einleitung notwendiger arbeits- und dienstrechtlicher Maßnahmen
  • die Anhörung von Beschuldigten und Zeugen
  • bei Klerikern: die Abfassung des Voruntersuchungsberichtes zwecks Weiterleitung an das Dikasterium für die Glaubenslehre (vormals: Römische Glaubenskongregation)
  • die Kommunikation innerhalb der kirchlichen Institution sowie die Koordinierung der externen Kommunikation mit den zuständigen Personen des betroffenen kirchlichen Rechtsträgers und der Öffentlichkeit
  • die Information der Betroffenen über den Stand des Aufklärungsprozesses und die beschlossenen Maßnahmen (auch über die jeweils zuständigen Ansprechpersonen)
  • die Beratung bei grundsätzlichen Anfragen zum Thema des Umganges mit sexualisierter Gewalt 
     

2. Die Aufarbeitung von sogenannten „Altfällen“:

  • Durchführung von Aufklärungsarbeiten, bei denen im Zuge konkreter Maßnahmen (z.B. Aufrufe an Betroffene an ehemaligen Einsatzorten verstorbener Täter) Betroffene über Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert werden
  • Umfangreiche Recherchearbeiten zwecks Plausibilisierung der Vorwürfe 
     

3. Die Umsetzung des Verfahrens zur „Anerkennung des Leids“:

  • Entgegennahme der Anträge und Prüfung auf Plausibilität (hinsichtlich Beschuldigtem, Tatort, Tatzeit, Tathergang) und Durchführung umfassender Recherchen
  • Falls eine Meldung weitere Institutionen betrifft, Kontaktaufnahme zu der jeweiligen Institution (z.B. anderes Bistum, Orden) zwecks gemeinsamer Bearbeitung des Antrages
  • Erstellung des geforderten Votums zur Plausibilität 
  • Aufbereitung und Zusammenstellung der Antragsunterlagen zur Weitergabe an die Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) sowie Austausch mit der Kommission bei Rückfragen zu Anträgen
  • Information der Betroffenen über beschiedene Anträge und deren Leistungshöhe 
  • Prüfung von Anträgen auf Therapiekostenübernahme samt anschließender Abwicklung


4. Die institutionelle Aufarbeitung:

Die Aufgabe der institutionellen Aufarbeitung beinhaltet die Entwicklung und Umsetzung systemischer Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt. Die fünf wesentlichen Bereiche sind:

  • Gremienmanagement
  • Entwicklung und Organisation weiterer Betroffenenbeteiligung
  • Gendenkkultur im Kontext sexualisierter Gewalt
  • Allgemeine Aufarbeitung in den Kirchengemeinden
  • Monitoring und Wissensmanagement 

Team der Stabsstelle Intervention & Aufarbeitung

Katharina Neubauer

Katharina Neubauer

Interventionsbeauftragte & Leiterin der Stabsstelle

Ellen Kreuer

Ellen Kreuer

Stellvertretende Interventionsbeauftragte

Sam Alaeddin

Volljurist für Datenschutz

Stabsstelle Intervention & Aufarbeitung

Pia Glasder

Pia Glasder

Referentin für Intervention

Laura Schmitz

Referentin für Intervention

Raissa Herweg

Referentin für Aufarbeitung & Intervention

Stabsstelle Intervention & Aufarbeitung

Inga Fittgen

Inga Fittgen

Assistentin der Stabsstellenleiterin

Susanne Reitz

Sekretariat
Intervention im Erzbistum Köln

Broschüre zur Arbeit der Intervention

Informationen zur Interventionsarbeit im Erzbistum Köln

Flyercover: Achtsam handeln

Flyer "Achtsam handeln: Konsequent gegen sexualisierte Gewalt"

Informationen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung im Erzbistum Köln.

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www.erzbistum-koeln.de/intervention