Nachfolgend werden die zuvor genannten Aufgabenbereiche der Stabsstelle Intervention & Aufarbeitung näher beschrieben.
1. Die Kernaufgabe ist die Bearbeitung und Koordination von (Verdachts-)fällen sexualisierter Gewalt einschließlich des kirchlichen Voruntersuchungsverfahrens. Dies beinhaltet nachfolgende Aufgaben(bereiche):
- die Entgegennahme eingehender Hinweise/Meldungen
- die Teilnahme an den Erstgesprächen der Ansprechpersonen mit den Betroffenen sowie die Protokollierung der Aussagen
- die Weiterleitung an staatliche Strafverfolgungsbehörden und deren Unterstützung
- die interne Prüfung und Einleitung notwendiger arbeits- und dienstrechtlicher Maßnahmen
- die Anhörung von Beschuldigten und Zeugen
- bei Klerikern: die Abfassung des Voruntersuchungsberichtes zwecks Weiterleitung an das Dikasterium für die Glaubenslehre (vormals: Römische Glaubenskongregation)
- die Kommunikation innerhalb der kirchlichen Institution sowie die Koordinierung der externen Kommunikation mit den zuständigen Personen des betroffenen kirchlichen Rechtsträgers und der Öffentlichkeit
- die Information der Betroffenen über den Stand des Aufklärungsprozesses und die beschlossenen Maßnahmen (auch über die jeweils zuständigen Ansprechpersonen)
- die Beratung bei grundsätzlichen Anfragen zum Thema des Umganges mit sexualisierter Gewalt
2. Die Aufarbeitung von sogenannten „Altfällen“:
- Durchführung von Aufklärungsarbeiten, bei denen im Zuge konkreter Maßnahmen (z.B. Aufrufe an Betroffene an ehemaligen Einsatzorten verstorbener Täter) Betroffene über Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert werden
- Umfangreiche Recherchearbeiten zwecks Plausibilisierung der Vorwürfe
3. Die Umsetzung des Verfahrens zur „Anerkennung des Leids“:
- Entgegennahme der Anträge und Prüfung auf Plausibilität (hinsichtlich Beschuldigtem, Tatort, Tatzeit, Tathergang) und Durchführung umfassender Recherchen
- Falls eine Meldung weitere Institutionen betrifft, Kontaktaufnahme zu der jeweiligen Institution (z.B. anderes Bistum, Orden) zwecks gemeinsamer Bearbeitung des Antrages
- Erstellung des geforderten Votums zur Plausibilität
- Aufbereitung und Zusammenstellung der Antragsunterlagen zur Weitergabe an die Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) sowie Austausch mit der Kommission bei Rückfragen zu Anträgen
- Information der Betroffenen über beschiedene Anträge und deren Leistungshöhe
- Prüfung von Anträgen auf Therapiekostenübernahme samt anschließender Abwicklung
4. Die institutionelle Aufarbeitung:
Die Aufgabe der institutionellen Aufarbeitung beinhaltet die Entwicklung und Umsetzung systemischer Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt. Die fünf wesentlichen Bereiche sind:
- Gremienmanagement
- Entwicklung und Organisation weiterer Betroffenenbeteiligung
- Gendenkkultur im Kontext sexualisierter Gewalt
- Allgemeine Aufarbeitung in den Kirchengemeinden
- Monitoring und Wissensmanagement