Mehrere äußerungsrechtliche Kanzleien haben in unabhängigen Gutachten festgestellt, dass das WSW-Gutachten diverse äußerungsrechtliche Mängel hat und dass die Veröffentlichung des WSW-Gutachtens im Internet daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht zahlreicher Personen verletzten würde.
Eine Veröffentlichung im Internet ist angesichts der entstehenden „Prangerwirkung“ der namentlich Genannten daher unzulässig, egal, ob dies auf der Webseite des Erzbistums Köln oder auf der Webseite der Kanzlei WSW geschähe.