1. Wer an einer Mitarbeit im Betroffenenbeirat interessiert ist, muss eine Interessensbekundung ausfüllen und bis 31. Mai 2024 unterschieben zurücksenden.
Kontakt für die Rücksendung Ihrer Interessensbekundung:
Beraterstab Erzbistum Köln
c/o Stabsstelle Aufarbeitung
Marzellenstraße 32, 50668 Köln
Fax: 0221 1642 3344
E-Mail: mitarbeit.betroffenenbeirat@erzbistum-koeln.de
> weitere Informationen zum Beraterstab
2. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung für Ihre Interessensbekundung.
3. Die eingegangenen Interessensbekundungen werden durch die Mitglieder des Beraterstabs gesichtet. Selbstverständlich werden alle eingehenden Interessensbekundungen vertraulich behandelt.
4. Anschließend möchte der Beraterstab die interessierten Personen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs kennen lernen. In diesem Gespräch gibt es genug Zeit um offene Fragen und Anliegen miteinander zu klären. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie zur Vereinbarung eines Termins erst nach dem Ausschreibungsende vom Beraterstab kontaktiert werden.
5. Nach allen Gesprächen entscheiden die Mitglieder des Beraterstabs darüber, wen sie für eine Mitarbeit im Betroffenenbeirat empfehlen.
6. Die neuen Mitglieder werden anschließend durch den Erzbischof für Dauer von 2 Jahren ernannt.