Der Beraterstab berät den Erzbischof zu vorliegenden Fällen und gibt Entscheidungsempfehlungen. Der Beraterstab setzt sich aus externen Experten aus den verschiedenen Fachbereichen, wie z. B. der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Medizin, Recht zusammen.
Verantwortlich für das unabhängige Auswahlverfahren der Mitglieder des Betroffenenbeirats sind die Mitglieder des Beraterstabs.