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Service

Aufarbeitung von Missbrauch und sexualisierter Gewalt

Konsequenzen und Maßnahmen

Welche Konsequenzen zieht das Erzbistum aus der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt?
Welche Maßnahmen sind bereits umgesetzt? Welche stehen noch aus?

Das Erzbistum arbeitet verlässlich daran, den Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter zu verstärken. Viele Maßnahmen, die u.a. vom unabhängigen Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger und anderen Gremien sowie Fachabteilungen empfohlen wurden, sind bereits in einem ersten „8-Punkte-Plan“ umgesetzt. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki bekräftigt die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Optimierung.

Aufgaben der institutionellen Aufarbeitung

Die institutionelle Aufarbeitung wurde zum 1. Juni 2021 im Rahmen eines Projektes erstmals implementiert. Im Auftrag des Erzbischofs wurden im Projektzeitraum Prozesse vorangetrieben,  Maßnahmen empfohlen und deren Umsetzung begleitet . Alle Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt wurden im Projekt strategisch gesteuert, koordiniert und kommuniziert.  
Ziel der institutionellen Aufarbeitung ist die nachhaltige und systemische Veränderung in der Institution des Erzbistums Köln.

Das Projekt ist am 31. Mai 2024 erfolgreich beendet worden und die institutionelle Aufarbeitung wurde im Erzbistum fest verankert. Die Aufgaben der Aufarbeitung werden seit dem in der Stabsstelle Intervention & Aufarbeitung weitergeführt.

Die fünf wesentliche Aufgaben der institutionellen Aufarbeitung sind:

Gremienmanagement

Zur Unterstützung der Gremienarbeit (Beraterstab, Betroffenenbeirat, Unabhängige Aufarbeitungskommission) benötigen diese eine Geschäftsstelle, um sich auf die inhaltliche Arbeit zu konzentrieren. Eine Geschäftsstelle ist ebenfalls sinnvoll, um die Fachexpertise der Intervention und Prävention unabhängig in den Beratungsprozess der Gremien einzubringen und dabei gleichzeitig die Rollenklarheit einzuhalten.

Entwicklung und Organisation weiterer Betroffenenbeteiligung

Die Entwicklung und Organisation weiterer Betroffenenbeteiligung zielt auf eine Beratung des Erzbischofs/des Erzbistums ab, indem weitere Meinungen, Perspektiven und Expertisen von möglichst vielen Betroffenen zu bestimmten Themen (über unsere Beratungsgremien hinaus) eingeholt werden können. Dazu gehört u.a. das Projekt der UBSKM zur Entwicklung von Standards für die Beteiligung von Betroffenen an Aufarbeitungsprozessen und die Umsetzung der aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse. Der Betroffenenbeirat, der Beraterstab und die UAK sind ebenfalls in die Entwicklung von Wegen zur weiteren Betroffenenbeteiligung eingebunden. Dabei ist es wichtig, die Formate so zu gestalten, dass deutlich ist, wie und in welcher Form Betroffene beteiligt werden, damit eine Instrumentalisierung oder Retraumatisierung möglichst verhindert wird.

Gedenkkultur im Kontext sexualisierter Gewalt

Papst Franziskus hat angeregt, den „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ (18. November) zu nutzen, um des Leids Betroffener von sexualisierter Gewalt zu gedenken.

Der Umgang mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt“ ist nicht einfach, aber notwendig. Schweigen würde heißen, Betroffene wieder zu verletzen und Täter zu stützen.

Diese Anregung des Papstes hat das Erzbistum Köln aufgenommen und seit 2021 den jährlichen Gedenktag am 18.11. etabliert, der unter Einbeziehung von Betroffenen gestaltet wird. Zu einer Gedenkkultur gehört u.a. auch eine fachliche Auseinandersetzung zum besseren Verstehen z.B. der Folgen von Missbrauch im Hinblick auf Traumatisierung.

Dies sind nur erste Schritte bei der Entwicklung einer Gedenk- und Erinnerungskultur.

Ein Patentrezept wird es dabei nicht geben können, denn aufgrund unterschiedlicher Orte und Gegebenheiten wird es zu verschiedenen Lösungen kommen müssen.

Das Gedenken ist vor allem für die Betroffenen sehr wichtig. Es signalisiert, dass sie gehört werden, das ihnen angetane Leid anerkannt wird und sich die Entscheidungsträger in der Institution ihrer Verantwortung bewusst sind. Ziel ist es, mit Blick auf die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu mahnen, dass Missbrauch nicht mehr geschehen darf. Dabei ist es wichtig, eine Balance zwischen einer Fokussierung auf der Schuld von Verantwortlichen und dem Verschweigen dieser Schuld zu erreichen.

Allgemeine Aufarbeitung in Kirchengemeinden

Mit der „Allgemeinen Aufarbeitung in Kirchengemeinden“ sind z.B. Anfragen aus Gemeinden zum Stand der Aufarbeitung gemeint, auch wenn es keinen konkreten Fall in dieser Gemeinde gab. Dazu gehört auch, wie mit sexualisierter Gewalt vor Ort umgegangen werden kann, welche Täterstrategien es gibt, in welcher Verantwortung jeder einzelne steht und welchen Beitrag jeder zur Aufarbeitung leisten kann. Unter die allgemeine Aufarbeitung fallen auch Überlegungen und die Entwicklung von Formaten/Angeboten (z.B. Gesprächsangebote, Austausch, Reflexion etc.) in der Seelsorge. In diesem Bereich muss auch die tertiäre Prävention berücksichtigt werden.

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Schnittstellenaufgabe, die fachübergreifend bearbeitet wird und sich als Unterstützung für die Gemeinden entwickeln muss.

Monitoring und Wissensmanagement

Das Monitoring und Wissensmanagement ist eine regelmäßig wiederkehrende Aufgabe. Hier geht es z.B. um die Analyse weiterer Gutachten, Studien etc. aus anderen Bistümern oder Institutionen, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen, ggf. in Maßnahmen umzusetzen und sie bei Bedarf auf das Erzbistum Köln zu übertragen.

Eine weitere Aufgabe ist die Sicherstellung von „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt als Leitungsaufgabe“. Darunter ist der regelmäßige (langfristige) Austausch der Leitungsebene mit den Stabsstellen oder (Fach-)Bereichen gemeint, die sich mit sexuellem Missbrauch befassen (Intervention, Prävention, Pastorale Dienste, Recht & Compliance, Priester- und Diakonenausbildung etc.). Ziel ist es, das bisherige Vorgehen kritisch zu reflektieren und ggf. Anpassungen vorzunehmen. 

Gremien

Studien und Untersuchungen

Bestimmungen zur Vermeidung und Aufklärung sexualisierter Gewalt

Das Erzbistum Köln hat alle Bestimmungen zur Vermeidung und Aufklärung sexualisierter Gewalt zusammengestellt.

Katharina Neubauer

Katharina Neubauer

Leitung

Stabsstelle Intervention & Aufarbeitung

Inga Fittgen

Inga Fittgen

Assistenz

Stabsstelle Intervention & Aufarbeitung

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