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Service

Kirchenasyl

Nutzung nur durch Bereich Medien und Kommunikation.

In vielen Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften im Erzbistum Köln engagieren sich Haupt- und Ehrenamtliche in herausragender Weise für die Belange von geflüchteten Menschen, oft unterstützt durch die Aktion Neue Nachbarn.

Im Rahmen dieses Engagements, ausgelöst meist durch konkrete Anfragen, kommt die Frage auf, ob Menschen, die sich akut einer Rücküberstellung in ein EU-Erstaufnahmeland oder Abschiebung ins Herkunftsland gegenübersehen, in kirchlichen Räumen vorübergehend Unterkunft gewährt werden kann („Kirchenasyl“).

Die wichtigsten Fragen kurz gefasst

Der Begriff „Kirchenasyl“ ist kein Rechtsgebilde, auf welches man sich berufen kann. Weder kennt das kirchliche Recht ein institutionalisiertes eigenes „Asyl“, noch akzeptiert der Staat eine individuelle Schutzgewährung im Rahmen der kirchlichen Autonomie. Auch in den Gebäuden der Kirche findet das staatliche Recht uneingeschränkte Anwendung.

Die beiden großen Kirchen in Deutschland und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben jedoch im Interesse der wechselseitigen Akzeptanz eine Vorgehensweise für den Umgang mit Kirchenasylfällen vereinbart. Diese Vereinbarung soll es Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften weiterhin ermöglichen, „im Rahmen von Kirchenasyl Einzelfälle, in denen besondere Härten befürchtet werden, noch einmal vortragen zu können. Hierfür wurden sowohl auf Seiten des BAMF als auch auf Seiten der Kirchen feste Ansprechpartner benannt.“ (Die deutschen Bischöfe, aaO, S. 13f.).

Kirchenasyl zielt allein darauf ab, in einem konkreten Einzelfall, bei dem eine besondere Härte gesehen wird, die zuständigen staatlichen Stellen darum zu bitten, ihre Entscheidung nochmals zu überprüfen.

Die Gewährung von Kirchenasyl bleibt deshalb im Letzten ein Akt der individuellen Glaubens- und Gewissensentscheidung und ist - wie von den deutschen Bischöfen beschrieben - „eine Form des gewaltlosen zivilen Ungehorsams“. Verantwortlich für die Entscheidung zur Gewährung eines Kirchenasyls und deren Folgen ist grundsätzlich der leitende Pfarrer und Leiter der Ordensgemeinschaft (Rector ecclesiae).

Unterstützung bei der Entscheidungsfindung bietet der Kirchenasylbeauftragte an.

Kirchenasyl kann nur in gründlich überprüften Einzelfällen gewährt werden. Hilfestellung bei der Bewertung geben die Flüchtlingsberatungsstellen der Caritas und die Mitarbeitenden des Ökumenischen Netzwerks Asyl in der Kirche NRW e.V. 

Führend ist die Überzeugung, dass das Kirchenasyl immer nur „ultima ratio“ zur Verhinderung drohender Menschenrechtsverletzungen oder individuell unzumutbarer Härten sein kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Flüchtlingen bei ihrer Rückführung Gefängnis, Folter, Tod oder Zwangsprostitution droht, wenn ihnen die vorhandene Existenzgrundlage genommen wird, wenn eine notwendige medizinische Versorgung fehlt oder wenn Familien auseinandergerissen werden.

Es muss immer eine nachvollziehbare, individuell unzumutbare Härte im Rückführungsstaat dargelegt werden.

Handreichung Kirchenasyl

Im Erzbistum Köln wurde bereits 2017 eine Handreichung erarbeitet, um den zuständigen Gremien der Kirchengemeinden sowie den Ordensgemeinschaften Hinweise zum nicht einfachen Prozess der Entscheidungsfindung und zum Ablauf eines Kirchenasyls bieten zu können. Ergänzend dazu wurde eine Checkliste erstellt ("Was ist zu beachten?")

Sollte eine Kirchengemeinde überlegen, eine von Abschiebung oder von einer Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens betroffene Person in ein Kirchenasyl zu nehmen, setzen sich die Verantwortlichen rechtzeitig vorab mit einem der unten genannten Ansprechpartner in Verbindung. Von dort erhält man Hinweise, Informationen und Unterlagen zum weiteren Vorgehen.

Ansprechpartner für Verantwortliche in katholischen Kirchengemeinden ist der Kirchenasylbeauftragte des Erzbischöflichen Generalvikariats.

Klaus Hagedorn

Kirchenasylbeauftragter im Erzbistum Köln

Erzbistum Köln | Generalvikariat

Bischofsvikariat für die Armen und Caritas

Marzellenstr. 32 | 50668 Köln

Hinweis

Der Kirchenasylbeauftragte vermittelt grundsätzlich keine Kirchenasyl-Plätze. Konkrete Anfragen von Betroffenen und deren Unterstützer*innen können nicht bearbeitet werden. Betroffene und deren Unterstützer*innen wenden sich an die Caritas-Flüchtlingsberatungsstellen und/oder das ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche NRW e.V