Zeugin bestätigt Aussage des Kardinals
In einer mündlichen Gerichts-Verhandlung vor der Kölner Pressekammer konnte auch durch die Vernehmung einer Zeugin die Behauptung der BILD-Zeitung, Kardinal Woelki habe bei der Ernennung von Pfarrer D. zwei Dokumente aus der Personalakte, (u. a. einen Polizeibericht) gekannt, erneut nicht untermauert werden. Die Zeugin, die ehemalige Sekretärin von Kardinal Meisner, sagte hingegen aus, dass sie beide Dokumente gar nicht kannte und bestätigte, dass sie Kardinal Woelki die beiden Dokumente weder gezeigt, noch deren Inhalt vorgetragen habe. Damit bestätigte sie die Aussage des Kardinals.
Außerdem teilte die Zeugin vor Gericht mit, dass sie Kardinal Woelki vom Hörensagen über angebliches nicht strafrechtliches Fehlverhalten berichtet habe. Diese Aussage steht ebenfalls nicht in einem Widerspruch zu den Aussagen von Kardinal Woelki. Denn der Erzbischof hat stets mitgeteilt, dass ihm bei der Entscheidung zur Ernennung zum stv. Stadtdechanten im Jahr 2017 der über 15 Jahre zurückliegende einvernehmliche und nicht strafbare sexuelle Kontakt des Pfarrers D. bekannt war.
Darüber hinaus waren ihm, wie er ebenfalls stets erklärt hatte, unbewiesene Gerüchte bekannt gewesen. Diese Gerüchte hatten den Kardinal veranlasst, diese Gerüchte vor der Ernennung von D noch einmal überprüfen zu lassen. Nach dieser Überprüfung wurde dem Erzbischof mitgeteilt, dass diese Gerüchte unbewiesen seien. Erst dann wurde D. zum stv. Stadtdechanten ernannt.
Eine endgültige Entscheidung über die Berichterstattung der BILD-Zeitung hat die Pressekammer des Kölner Landgerichts heute noch nicht getroffen. Sie will noch einen weiteren Zeugen vernehmen.
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