Erzbistum Köln – Sexualisierte Gewalt – Unabhängige Kommission – Aufruf an Betroffene:Zahlung für Betroffene sexueller Gewalt neu geregelt
Köln. Betroffene sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln können ab dem 1. Januar 2021 höhere Zahlungen erhalten. Das sieht die neue "Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext" vor, die einheitlich für alle 27 Bistümer in Deutschland zum Jahresbeginn in Kraft tritt.
Über die Höhe der Zahlungen entscheidet künftig die neu geschaffene "Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistung" (UKA) in Bonn. Ihre Zahlungen orientieren sich grundsätzlich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern in vergleichbaren Fällen. Daraus ergibt sich ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Bisher betrugen diese Leistungen durchschnittlich 5.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene – wie auch jetzt schon – Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.
Zur Transparenz und Unabhängigkeit des neuen Verfahrens soll vor allem die UKA beitragen. Sie ist interdisziplinär mit sieben Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Kriminologie besetzt. Die vier Frauen und drei Männer stehen in keinem Anstellungsverhältnis zu einem Bistum oder einer anderen kirchlichen Einrichtung und arbeiten weisungsunabhängig. Das Gremium wird die Auszahlung der Summen an die Betroffenen direkt anweisen. Die Anerkennungsleistungen werden nicht aus Kirchensteuern bezahlt, sondern stammen aus einem Fonds, in den alle Bistümer anteilig einzahlen.
Das Erzbistum Köln ruft Betroffene auf, sich zu melden – dies hilft bei der Aufarbeitung und es besteht die oben genannte Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Dies gilt ausdrücklich auch für Betroffene, die bereits Leistungen erhalten haben. Auch sie können sich direkt an die unabhängigen Ansprechpersonen im Erzbistum Köln wenden:
Petra Dropmann
Telefon (0 15 25) 2 82 57 03
petra.dropmann@erzbistum-koeln.de
Dr. Hans Werner Hein
Telefon (0 15 20) 1 64 23 94
hans-werner.hein@erzbistum-koeln.de
Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hatte am 24. November die neue Verfahrensordnung beschlossen. Ausgangspunkt war die 2018 veröffentlichte Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie). Die neue Verfahrensordnung löst das bisherige, seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab.
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