Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 veröffentlicht:Wirtschaftsplan 2023: Tag für Tag 2,6 Millionen Euro für kirchliche Arbeit im Erzbistum Köln
Köln. Das Erzbistum Köln hat seine Planungen für Aufwendungen und Erträge im Jahr 2023 veröffentlicht: Vor dem Hintergrund der schwierigen konjunkturellen Entwicklung und der hohen Anzahl an Kirchenaustritten werden die Erträge für 2023 mit insgesamt rund 884 Millionen Euro verhalten eingeschätzt. Darin schlägt sich die Erwartung nieder, dass die Kirchensteuererträge in 2023 unter dem Niveau von 2021 bleiben werden. Den Erträgen stehen geplante Aufwendungen von 941,8 Millionen Euro entgegen. Hinzu kommt ein Finanzergebnis von 32 Millionen Euro, welches sich als Saldo aus Erträgen aus Beteiligungen und Wertpapieren gegenüber Zinslasten ergibt.
Unter dem Strich ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von knapp 25 Millionen Euro, der aus der Ausgleichsrücklage entnommen wird.
Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat als Beschlussgremium
Beschlossen wird der Wirtschaftsplan vom Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat. Dieser setzt sich überwiegend aus gewählten Mitgliedern zusammen, die nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche stehen dürfen. Es sind engagierte Christinnen und Christen, die die Situation der Kirche vor Ort kennen und Lebenserfahrung und berufliche Kompetenz aus unterschiedlichen Bereichen mitbringen. Dadurch wirken die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates mit, die finanzielle Solidität des Erzbistums zu wahren und Kirchensteuereinnahmen sachgerecht zu verwenden.
Der für 2023 geplante Einsatz der verfügbaren Mittel sieht u. a. folgende Aufwendungen vor: 248 Millionen Euro werden für regionale Seelsorge verwendet. Dies umfasst im Wesentlichen Personal- und Betriebskosten für die Pastoral in den Gemeinden nebst Erhalt der kirchlichen Gebäude. Weitere 132 Millionen Euro werden für Bildung in den 33 bischöflichen Schulen und den 540 Kindertagesstätten eingesetzt. Weiterhin fließen rund 95 Millionen Euro an Caritas, Mission und Entwicklungshilfe. Spezielle Angebote an Jugendliche und Menschen in besonderen Lebenssituationen (z. B. Notfall- und Telefonseelsorge) werden mit über 73 Millionen Euro gefördert.
Investitionsschwerpunkte 2023: Wärmewende und Ukrainehilfe
Für das Projekt „Wärmewende“ zur erforderlichen Umstellung der Gebäudebeheizung auf erneuerbare Energien werden 2023 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Flüchtlingshilfe „Aktion Neue Nachbarn“ erhält 2023 knapp 6 Millionen Euro, wovon ein Sonderetat von über einer Millionen Euro für die Ukrainehilfe eingesetzt wird.
Wirtschaftlicher Rahmen als Steuerungsinstrument für eine ungewisse Zukunft
Zur langfristigen Sicherung der finanziellen Solidität hat das Erzbistum bis zum Jahr 2030 einen Wirtschaftlichen Rahmenplan erstellt. Er legt das Gesamtbudget für die kommenden Jahre fest und verteilt es auf die einzelnen Aufgabenbereiche. Gleichzeitig zeigt er auf, in welchem Umfang alle Bereiche Anpassungsleistungen erbringen müssen, damit das Gesamtbudget nicht überschritten wird. „ Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Wirtschaftlichen Rahmenplan angemessene Antworten auf die kommenden wirtschaftlichen Veränderungen geben können“, ergänzt Sobbeck.
Die tatsächlichen Einkünfte und Ausgaben werden im Jahresabschluss festgestellt und von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert.
Weitere Informationen:
Der vollständige Wirtschaftsplan für 2023 (162 Seiten) sowie eine Kurzversion als Flyer inkl. häufig gestellter Fragen und Antworten zu den Finanzen im Erzbistum Köln sind abrufbar unter: www.erzbistum-koeln.de/wirtschaftsplan2023
Zum Steuerungsinstrument „Wirtschaftlichen Rahmenplan“ finden Sie unter www.erzbistum-koeln.de/rahmenplan eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten.
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