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Kardinal Woelki unterzeichnet „Gemeinsame Erklärung“:Weiterer Meilenstein für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln gelegt

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat am 15. März eine Vereinbarung über verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich des Erzbistums Köln unterzeichnet. Die „Gemeinsame Erklärung“ wurde am 22. Juni 2020 zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes-Wilhelm Rörig unterzeichnet.
Datum:
17. März 2021
Von:
pek210316-nh
Kardinal Woelki unterzeichnet „Gemeinsame Erklärung“

Köln. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat am 15. März eine Vereinbarung über verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich des Erzbistums Köln unterzeichnet. Damit wird die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ für das Erzbistum Köln in Kraft gesetzt.

Kardinal Woelki sagte bei der Unterzeichnung: „Ich bin froh, dass wir nun diesen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen und unabhängigen Aufklärung gehen. Wir haben bereits begonnen, eine mit Fachleuten besetzte unabhängige Aufarbeitungskommission zu bilden und sind dazu auch mit der Landesregierung im Gespräch.“

Besetzung der Kommission

Die Kommission wird mit Betroffenen, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie kirchlichen Vertretern besetzt sein, wobei die Mehrheit der Mitglieder mit Kandidaten vom Land NRW und von Seiten der Betroffenen benannt wird.

Rahmenvereinbarung zwischen Bischofskonferenz und Missbrauchsbeauftragtem

Die „Gemeinsame Erklärung“ wurde am 22. Juni 2020 zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes-Wilhelm Rörig unterzeichnet. Sie gibt einen verbindlichen – in allen Bistümern einheitlichen – Rahmen für die konsequente Aufarbeitung sexualisierter Gewalt vor. Rörig betonte bei der Unterzeichnung: „ Diese Gemeinsame Erklärung ist die entscheidende Grundlage für eine transparente Aufarbeitung und beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure. Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der Gemeinsamen Erklärung die unumkehrbare und verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. Dafür haben Betroffene lange gekämpft.“

Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung

Im Bereich des Erzbistums Köln wird die Aufarbeitungskommission in besonderem Maße mit den Ergebnissen der von der Kanzlei Gercke und Wollschläger erstellten „Unabhängigen Untersuchung zu Missbrauch und sexualisierter Gewalt“ arbeiten, die am 18. März der Öffentlichkeit präsentiert wird. 

 

Hinweis für Journalisten:
Bilder der Unterzeichnung stehen zum kostenfreien Download bereit unter
https://mam.erzbistum-koeln.de/web/1f99aee7f037340/erkl-rung-zu-standards-f-r-unabh-ngige-aufarbeitung-von-sexuellem-missbrauch/ 

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