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Ungewohnt dunkel war es in diesem Winter rund um die Kirchen und Gebäude des Erzbistums Köln. Wo sonst Kirchen nachts angestrahlt wurden, herrschte infolge der kurzfristigen Energiesparverordnung des Landes Dunkelheit. Mit dem 15. April endet die Energiesparverordnung – der Frühling beginnt allerdings. Das bedeutet zum Beispiel, dass Insekten oder Vögel bereits in Hecken, Bäumen oder Gebäude ihre Nester errichtet haben können. Ein plötzliches Anschalten aller Arten von Außenbeleuchtung, die die ganze Nacht hindurch angeschaltet ist, kann Tiere und Pflanzen vor Ort massiv belasten.
Auch aus anderen Gründen erleidet die Natur durch künstliche Beleuchtung deutliche Schäden. Deshalb hat sich die Abteilung Schöpfungsverantwortung mit Tipps zum weiteren Vorgehen mit der Außenbeleuchtung an die Gemeinden des Erzbistums Köln gewandt.
Die Abteilung Schöpfungsverantwortung regt an, Dauerbeleuchtung nur an Orten zu betreiben, an denen es dringend erforderlich ist. Dazu zählen zum Beispiel Belange der Verkehrswegesicherung. Auch durch eine Verkürzung der Beleuchtungszeit kann Tieren und Pflanzen geholfen werden: im März und im Oktober sollte zugunsten der Zugvögel gänzlich auf künstliche Beleuchtung verzichtet werden. In den anderen Monaten können Kirchorte beispielsweise von 22 bis 6 Uhr dunkel bleiben.
Das Überdenken der Beleuchtung danken nicht nur Flora und Fauna vor Ort, sondern auch der Geldbeutel: wenn die Beleuchtung statt von 18 bis 6 Uhr von 18 bis 22 Uhr aktiv ist, können 66 Prozent der Energiemenge und damit auch der Energiekosten eingespart werden. In diesem Beispiel werden ebenfalls circa 1,2 Tonnen CO 2 pro Jahr gespart.
Weitere Informationen zur Beleuchtung von Kirchorten sind auf einem entsprechenden Fact-Sheet unter www.klima-kirche.de zusammengefasst.
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