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Erzbistum Köln - Betroffenenbeirat - Stellungnahme:Stellungnahme des Erzbistums Köln zum Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln

Datum:
26. März 2021
Von:
pek210326
Erzbistum Köln - Betroffenenbeirat - Stellungnahme

Köln. Rainer Maria Kardinal Woelki und Generalvikar Markus Hofmann haben an der Sitzung des Betroffenenbeirats am 25. März 2021 teilgenommen, um die Sichtweisen zum Gercke-Gutachten und die ersten Maßnahmen durch die Betroffenen kritisch beleuchten zu lassen. 

Aufgrund der in den letzten Wochen starken zeitlichen Einbindung und Belastung hat ein Mitglied seine Arbeit im Betroffenenbeirat beendet und ein weiteres Mitglied sich ebenfalls dazu entschlossen, sein Engagement im Bereich der Aufklärungsarbeit im Erzbistum Köln auf die Mitgliedschaft in einem anderen Gremium zu reduzieren.

Um weiterhin die Arbeitsfähigkeit des Betroffenenbeirats zu gewährleisten, wird der externe Beraterstab dem Erzbischof zeitnah Empfehlungen bereits bekannter Interessenten zur weiteren Berufung aussprechen. Der Beraterstab entspricht in seiner Zusammensetzung bereits dem in der Rahmenordnung zum Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der Deutschen Bischofskonferenz vorgesehenen Auswahlgremium (externe Experten, Personen aus dem Kreis der Betroffenen, Mehrheit bei nichtkirchlichen Vertretern). 

Die Ernennung der neuen Mitglieder wird wie für alle Mitglieder des Betroffenenbeirats bis Ende März 2022 befristet sein, um zu gewährleisten, dass die Wiederbesetzung des Betroffenenbeirats Anfang 2022 gemäß der Rahmenordnung zum Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der Deutschen Bischofskonferenz erfolgen kann. Das oben genannte Vorgehen entspricht der aktuellen Geschäftsordnung des Betroffenenbeirates.

Der Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln war der erste seiner Art auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz. Dementsprechend befand und befindet sich das Erzbistum Köln auch hier in einem Lernprozess.

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki dankt den beiden Mitgliedern ausdrücklich für das zeitintensive und auch anstrengende Engagement im Betroffenenbeirat.

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