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Erzbistum Köln - Zentrales Beratungsgremium des Erzbischofs:Sitzung des Diözesanpastoralrates

Diözesanpastoralrat
Datum:
25. Jan. 2016
Von:
StA Kommunikation/he, Je
Erzbistum Köln - Zentrales Beratungsgremium des Erzbischofs

Der neue Diözesanpastoralrat des Erzbistums Köln ist am Samstag, 23. Januar, zusammengekommen. Aufgabe des Rates ist laut Kirchenrecht (can. 511 CIC) die Beratung und Untersuchung aller Fragen, die sich auf das pastorale Wirken in der Diözese beziehen und praktische Folgerungen dazu vorzuschlagen. Die zu behandelnden Themen können vom Erzbischof gestellt oder von den Mitgliedern des Gremiums vorgeschlagen werden. Den Vorsitz des Diözesanpastoralrats hat der Erzbischof, die Wahlperiode seiner rund 70 Mitglieder beträgt 4 Jahre.

 

Christus‬ in die Mitte des Handelns stellen

Die Tagesordnung umfasste neben einführenden Runden und Arbeitsgruppen auch eine aktuelle Standortbestimmung der kirchlichen Situation im weltkirchlichen Kontext. Kardinal Woelki sprach von einem "neuen Aufbruch", ohne dass er derzeit angeben könne, wohin der Weg genau führt. Die Erzdiözese müsse in einem "geistlichen Prozess" aufbrechen, wie einst Abraham, der auch nicht gewusst habe, wohin Gott ihn führen wollte. "Wir müssen uns gemeinsam auf den Weg machen und Christus in unserer Mitte haben", so Woelki.

 

Zentrales Beratungsgremium des Erzbischofs

In der neuen Gremienarchitektur des Erzbistums Köln soll der Diözesanpastoralrat das zentrale Beratungsgremium des Erzbischofs sein, in dem die Arbeit der anderen Gremien gebündelt wird. Entsprechend ist das Gremium zusammengesetzt; die Mitglieder sollen als Multiplikatoren in das Erzbistum wirken. Dabei sind sie in erster Linie „ad personam“ gewählt und nicht als Interessenvertreter einer Berufsgruppe oder ihres entsendenden Gremiums. Der Pastoralrat ist ein Ort, an dem sie die gemeinsame Verantwortung der Christen als Getaufte und Gefirmte für das Erzbistum und für die Zukunft der Kirche von Köln wahrnehmen.

 

Zusammensetzung des Gremiums

Das II. Vatikanische Konzil empfiehlt in Artikel 27 seines Dekrets „Christus Dominus“ über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, dass in jeder Diözese ein besonderer Seelsorgsrat eingesetzt wird, dem der Diözesanbischof vorsteht und dem in Köln rund 70 ausgewählte Laien, Kleriker und Ordensleute angehören.

 

Im Erzbistum Köln sind dies im Einzelnen:

  • die für die Pastoralbezirke beauftragten Weihbischöfe,
  • der Generalvikar und die Bischofsvikare,
  • Offizial und Dompropst,
  • der Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars,
  • die Leiter/innen der Hauptabtabteilungen des Generalvikariates,
  • der Diözesan-Caritasdirektor,
  • der Leiter der Diözesanstelle Weltkirche-Weltmission,
  • die Stadt- und Kreisdechanten
  • je 5 Vertreter des Priesterrates, der Ständigen Diakone und der Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten.
  • 10 Vertreter des Diözesanrates, von denen mindestens 5 nicht im hauptamtlichen Dienst der Kirche stehen,
  • je 2 Ordensleute, Katholiken aus den Gemeinderäten der Internationalen Katholischen Seelsorge, Vertreter vom Sprecherkreis der Geistlichen Gemeinschaften und Mitglieder des Kirchensteuerrats.
  • Der Erzbischof kann bis zu 4 weitere Mitglieder berufen.

Die Vertreter der Gremien und der verschiedenen Berufsgruppen werden aus den je eigenen Reihen gewählt. So hatte der Diözesanrat der Katholiken seine Delegierten für den Diözesanpastoralrat auf einer außerordentlichen Vollversammlung am 28. Dezember letzten Jahres bestimmt. Die Satzung des Diözesanpastoralrates im Erzbistum Köln wurde im Amtsblatt vom 1. September 2015 veröffentlicht.

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