Schutz des Einzelnen ist in Afghanistan nicht gegeben
Düsseldorf. Angesichts der erfolgten Abschiebungen nach Afghanistan erklären Landessuperintendent Dietmar Arends (Lippische Landeskirche), Präses Annette Kurschus (Evangelische Kirche von Westfalen), Präses Manfred Rekowski (Evangelische Kirche im Rheinland) und Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki am Freitag (16.12.16): "Jeder Asylbewerber hat einen Rechtsanspruch auf eine gewissenhafte Prüfung. Nach Abschluss eines solchen Verfahrens, das nach rechtsstaatlichen Kriterien geführt wurde und nicht zu einem Bleiberecht führt, ist grundsätzlich auch die Möglichkeit von Rückführungen gegeben. Niemand darf aber in eine Krisenregion zurückgeschickt werden, in der lebensbedrohliche Situationen entstehen können. Es muss sichergestellt sein, dass Personen, die abgeschoben werden, in ihrem Heimatland keine Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Personen sollten außerdem dabei unterstützt werden, ein Leben für sich und ihre Familien aufzubauen. Neben diesen allgemeinen Erwägungen sind insbesondere die Rechtsverpflichtungen zu beachten, die die Bundesrepublik Deutschland beispielsweise durch die Genfer Flüchtlingskonvention eingegangen ist. Wir erwarten deshalb, dass dieser Schutz in jedem Einzelfall gewährleistet ist. Bei Abschiebungen in das Bürgerkriegsland Afghanistan ist dieser Schutz nach unserer Auffassung nicht gegeben."
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