Priester des Erzbistums Köln war trotz Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs weiter im Einsatz
Köln/Münster/Essen. Ein Priester des Erzbistums Köln, der bereits 1972 wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt und 1988 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, wirkte dennoch über Jahrzehnte weiter als Priester in mehreren Bistümern. Das ergaben Nachforschungen im Erzbistum Köln und den Bistümern Münster und Essen. Der heute 85-jährige Priester ist seit 2002 im Ruhestand und inzwischen nicht mehr in der Seelsorge tätig.
Peter Frings, der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, war im Mai 2019 durch ein Schreiben auf den Fall aufmerksam gemacht worden. Das Erzbistum Köln hatte daraufhin der Rechtsanwaltskanzlei in München, die seit Anfang 2019 alle Fälle von sexuellen Missbrauch des Erzbistums untersucht, auch das Aktenmaterial der anderen Bistümer für diesen Fall zur Verfügung gestellt. Die Kanzlei soll prüfen, wer von den Verantwortlichen der betroffenen Bistümer worüber informiert war und wer welche Entscheidungen getroffen hat.
Die genauen Ergebnisse der Untersuchung sollen im Frühjahr 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, zeigte sich erschüttert darüber, dass ein Priester, der zweimal rechtskräftig verurteilt wurde, dennoch weiter in der Seelsorge bleiben konnte. „Dieser Fall wirft in besonders bedrückender Weise Fragen auf, die gründlich aufgearbeitet werden müssen: Wie konnte man einen Priester, der sich des Missbrauchs schuldig gemacht hat, dennoch weiter in der Seelsorge arbeiten lassen? Wie konnte man ihn erneut in einer Pfarrei einsetzen?“
Die Aufarbeitung des Falls, so betonte Vogt weiter, habe man deshalb bewusst in unabhängige Hände gegeben. „Die Öffentlichkeit und insbesondere die Betroffenen haben ein Recht zu erfahren, wer in den Bistümern die Entscheidungen über einen weiteren seelsorglichen Einsatz zu verantworten hatte. Die Verantwortlichen werden nach Abschluss der Untersuchungen namentlich genannt. Sie haben große Schuld auf sich geladen und den Täterschutz und das Ansehen der Institution über den Schutz der Betroffenen gestellt.“
Der Priester war in den drei Bistümern an folgenden Orten und in folgenden Funktionen im Einsatz:
- 12.02.1960 - 01.01.1964 Kaplan in Hl. Kreuz, Köln-Weidenpesch
- 02.01.1964 - 12.02.1970 Kaplan in St. Josef, Köln Porz
- 13.02.1970 - 01.03.1972 Pfarrer in St. Peter, Essen-Kettwig
- 1973 Aushilfe in Bocholt/Lowick, St. Bernhard
- 1974 – 1978 Schulabteilung Generalvikariat Münster mit Aushilfe in Westerkappeln ab 1975/ St. Margareta
- 1978 - 1985 Pfarrverwalter in Petrus-Canisius, Recklinghausen
- 1986 - 1988 Aushilfsseelsorger St. Bonifatius Moers-Asberg
- 01.09.1989 - 31.03.2002 Altenheimseelsorger CBWK Clarenbachwerk Köln gGmbH
- Juni 2002 – Juli 2015 Ruhestandsgeistlicher in St. Josef, Bochum-Wattenscheid
Die Akten aus den drei Bistümern, so betonte der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln weiter, seien teilweise sehr lückenhaft. „Da wir nicht ausschließen können, dass es in allen drei Diözesen weitere Betroffene gibt, bitten wir darum, dass diese sich bei einer der beauftragten, externen Ansprechpersonen in den Diözesen melden.“
Ansprechpartner im Erzbistum Köln
Dr. rer. med. Emil Naumann: 01520 1642 394
Frau Hildegard Arz: 01520 1642 234
Ansprechpartner im Bistum Münster
Bernadette Böcker-Kock: 0151 6340 4738
Bardo Schaffner: 0151 4381 6695
Ansprechpartner im Bistum Essen
Angelika von Schenk-Wilms: 0151 5715 0084
Karl Sarholz: 0171 3165 928
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