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Presseerklärung des Betroffenenbeirats im Erzbistum Köln vom 9. Dezember 2024

Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Datum:
9. Dez. 2024
Von:
Betroffenenbeirat

Köln. Am 31. Oktober hat sich der neue Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln konstituiert. Dem Gremium gehören sechs Mitglieder an. Seine Amtszeit läuft bis Ende Oktober 2026.

Die Mitglieder des Betroffenenbeirats werden in einem unabhängigen Verfahren durch den Beraterstab vorgeschlagen. Der Beraterstab besteht aus externen Expertinnen und Experten und berät das Erzbistum in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch. Kardinal Woelki ist den Empfehlungen des Beraterstabs gefolgt und überreichte den Mitgliedern des Betroffenenbeirats bei der konstituierenden Sitzung ihre Ernennungsurkunden. Zugleich bedankte er sich bei den Betroffenen für Ihr Engagement und ihre gleichermaßen wichtige und schwierige Aufgabe.

In den kommenden Wochen wird der neue Betroffenenbeirat seine Ziele für die nunmehr dritte Amtszeit festlegen. Neben übergeordneten Aspekten wie der Öffentlichkeitsarbeit und der Vernetzung mit anderen Gremien wollen sich die Mitglieder auch der Verbesserung von Präventionsarbeit annehmen. Auch das Thema geistlicher Missbrauch soll auf die Agenda kommen. Aufgrund ihres Hintergrunds sind die Mitglieder dabei in der Lage, die Betroffenenperspektive als Expertinnen und Experten in die systemische Aufarbeitung miteinzubringen.

Gleich zu Beginn der neuen Amtsperiode lud der Betroffenenbeirat am 19. November zu einer Gedenkveranstaltung in das FORUM Tunisstraße ein. Anlass war der Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Unter dem Titel „Mitten im Sturm“ regten die Betroffenen mit eigenen Texten und künstlerischer Begleitung zum Nachdenken über das Thema Missbrauch an. Aus der sich anschließenden Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern – mit teils konträren Ansichten – zieht das Gremium ein positives Resümee. Denn das Gedenken und der offene Austausch sind letztlich auch zukunftsgerichtet: Es trägt dazu bei, das unermessliche Leid künftig möglichst zu verhindern. Einige Teilnehmer wünschten sich häufiger solche Gesprächsmöglichkeiten.

Die Einrichtung von Betroffenenbeiräten ist auch Teil der Gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und der UBSKM (Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung). Im Erzbistum Köln ist der Betroffenenbeirat neben dem Beraterstab und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission eines von drei ehrenamtlichen Gremien, die sich der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch widmen.  

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