Prälat Dr. Günter Assenmacher beendet seine Tätigkeit als Offizial
Prälat Dr. Günter Assenmacher ist zum 30. April 2021 aus dem Amt des Offizials, des Leiters des kirchlichen Gerichts im Erzbistum Köln, ausgeschieden.
Das ist das einvernehmliche Ergebnis eines Gesprächs, das Kardinal Woelki am Vortag mit dem
69-jährigen Prälaten geführt hatte.
Seit dem Jahr 1984 war Dr. Assenmacher am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln tätig und
übernahm 1995 dessen Leitung. Von 2010 bis 2021 war er zudem Offizial im Bistum Limburg und von
2009 bis 2019 ebenfalls im Bistum Essen.
Kardinal Woelki erklärte: „Mehr als drei Jahrzehnte hindurch hat Prälat Dr. Assenmacher mit großem Einsatz seinen Dienst im Offizialat geleistet. Für die Arbeit dort, die zum größten Teil das kirchliche Eherecht betrifft, gebührt ihm Dank. Die Arbeit des Offizialates ist ein wichtiger Beitrag der Kirche, um Menschen in ihren jeweiligen Lebenssituationen möglichst gerecht zu werden.“
Bis zur Ernennung eines neuen Offizials wird Vizeoffizial Msgr. Dr. Thomas Weitz das kirchliche Gericht im Erzbistum Köln kommissarisch leiten.
Das Offizialat
Das Offizialat ist das in der katholischen Rechtsordnung für jedes Bistum vorgeschriebene Gericht, das über Klagen nach kanonischem Recht entscheidet. Die kirchliche Gerichtsbarkeit dient dem Rechtsschutz innerhalb der Kirche. Den überwiegenden Teil der Aufgaben des Offizialats bilden Eheverfahren zur Klärung des kirchlichen Personenstandes. Das Offizialat mit seinen Mitarbeitern wird geleitet vom Offizial. Dieser ist der Gerichtsvikar des Bischofs, das heißt er leitet stellvertretend für den Bischof dessen Gerichtsbarkeit.
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