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Erzbischöfliches Offizialat Köln erhält neue Leitung:Pfarrer Dr. Peter Fabritz wird neuer Offizial am Kölner Diözesangericht

Pfarrer Dr. Peter Fabritz
Datum:
8. Sept. 2021
Von:
pek210907
Erzbischöfliches Offizialat Köln erhält neue Leitung

Bistum Essen/Erzbistum Köln. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat Pfarrer Dr. Peter Fabritz zum neuen Leiter des Kölner Diözesangerichts ernannt. Fabritz übernimmt sein neues Amt am 1. Oktober, derzeit leitet er als Vizeoffizial die Außenstelle Essen des Bischöflichen Offizialates Münster und ist Pfarrer der Propsteipfarrei St. Clemens in Oberhausen sowie Stadtdechant von Oberhausen. In seiner neuen Funktion folgt er auf Prälat Dr. Günter Assenmacher, der zum 30. April 2021 aus dem Amt des Offizials ausgeschieden ist.

Peter Fabritz wurde am 8. Oktober 1966 in Essen geboren. Am 16. Mai 1997 empfing er von Bischof Dr. Hubert Luthe in Essen die Priesterweihe. Während seiner Zeit als Kaplan studierte Fabritz in Münster Kirchenrecht und promovierte mit der kirchenrechtlichen Arbeit "Sanatio in radice – Historie eines Rechtsinstituts und seine Beziehung zum sakramentalen Eheverständnis der Katholischen Kirche". 

Seit 2003 ist Fabritz Mitarbeiter am Offizialat Essen, ebenso am Erzbischöflichen Offizialat Köln, zunächst als Ehebandverteidiger, dann als Diözesanrichter und Kirchenanwalt. 2010 wurde er von Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck zum Stadtdechanten von Oberhausen ernannt. Seit 2015 ist er Vizeoffizial am Kirchengericht des Bistums Essen, derzeit leitet er die Außenstelle Essen des Bischöflichen Offizialates Münster.

Das Offizialat ist das in der katholischen Rechtsordnung für jedes Bistum vorgeschriebene Gericht, das über Klagen nach kanonischem Recht entscheidet. Die kirchliche Gerichtsbarkeit dient dem Rechtsschutz innerhalb der Kirche. Den überwiegenden Teil der Aufgaben des Offizialats bilden Eheverfahren zur Klärung des kirchlichen Personenstandes. Das Offizialat mit seinen Mitarbeitern wird geleitet vom Offizial. Dieser ist der Gerichtsvikar des Bischofs, das heißt, er leitet stellvertretend für den Bischof dessen Gerichtsbarkeit.

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