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Service

Neues Verfahren für die Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer

Datum:
17. März 2014
Von:
StA Kommunikation/pek

Hat Ihre Bank Sie auch schon nach Ihrer Kirchenzugehörigkeit gefragt? Die Information der Banken, die in diesen Tagen auf ein neues Verfahren bei der so genannten Abgeltungssteuer hinweisen, haben viele ratlos ge-macht. „Muss ich jetzt mehr Steuer bezahlen?“, fragen viele. Die Antwort lautet: Nein, nicht mehr – nur anders. Und gegebenenfalls einfacher.
Bisher ist es so: Wer nur geringe Zinseinnahmen hat, für den fallen auch keine Steuern an – das bleibt auch so. Nur wer im Jahr als Lediger mehr als 801 Euro und als Verheirateter mehr als 1.602 Euro Zinsen von seiner Bank bekommt, zahlt auf diese Zinseinnahmen auch Abgeltungssteuer, Solidari-tätszuschlag und Kirchensteuer.
Dazu hat er bisher seiner Bank entweder einen entsprechenden Auftrag erteilt oder seine Zinseinnahmen in der Steuererklärung angegeben. Da die Zinseinnahmen wie alle Einnahmen auch der Kirchensteuer unterliegen, errechnete das Finanzamt aus diesen Angaben der Bank oder des Steuer-zahlers den entsprechenden Kirchensteuerbetrag.
Jetzt wird dieses Verfahren automatisiert und bei den Banken angesiedelt: Ab 1. Januar 2015 ziehen die Banken die Abgeltungssteuer für Zinsein-nahmen oberhalb der Grenze von 801 bzw. 1.602 Euro automatisch ein und führen sie ans Finanzamt ab. Damit die – wie bisher – damit verbundene Kirchensteuer korrekt zugeordnet werden kann, müssen die Banken die Konfessionsangaben beim Bundesamt für Steuern anfragen. Wer also hohe Zinseinnahmen hat, für den erleichtert das neue automatische Verfahren die steuerliche Verpflichtung erheblich. Wer unterhalb der genannten Grenzen bleibt, für den ändert sich nichts.
Also: Die Steuer bleibt die gleiche – das Verfahren ändert sich. Und für alle, die nur ein paar Euro Zinsen einnehmen, bleibt alles beim Alten.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern: steuerwesen@erzbistum-koeln.de oder Erzbistum Köln, Peter Langenbach, Telefon 0221-1642 1336

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