Neues Verfahren für die Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer
Hat Ihre Bank Sie auch schon nach Ihrer Kirchenzugehörigkeit gefragt? Die Information der
Banken, die in diesen Tagen auf ein neues Verfahren bei der so genannten Abgeltungssteuer
hinweisen, haben viele ratlos ge-macht. „Muss ich jetzt mehr Steuer bezahlen?“, fragen
viele. Die Antwort lautet: Nein, nicht mehr – nur anders. Und gegebenenfalls einfacher.
Bisher ist es so: Wer nur geringe Zinseinnahmen hat, für den fallen auch keine Steuern an
– das bleibt auch so. Nur wer im Jahr als Lediger mehr als 801 Euro und als Verheirateter
mehr als 1.602 Euro Zinsen von seiner Bank bekommt, zahlt auf diese Zinseinnahmen auch
Abgeltungssteuer, Solidari-tätszuschlag und Kirchensteuer.
Dazu hat er bisher seiner Bank entweder einen entsprechenden Auftrag erteilt oder seine
Zinseinnahmen in der Steuererklärung angegeben. Da die Zinseinnahmen wie alle Einnahmen auch der
Kirchensteuer unterliegen, errechnete das Finanzamt aus diesen Angaben der Bank oder des
Steuer-zahlers den entsprechenden Kirchensteuerbetrag.
Jetzt wird dieses Verfahren automatisiert und bei den Banken angesiedelt: Ab 1. Januar 2015
ziehen die Banken die Abgeltungssteuer für Zinsein-nahmen oberhalb der Grenze von 801 bzw. 1.602
Euro automatisch ein und führen sie ans Finanzamt ab. Damit die – wie bisher – damit
verbundene Kirchensteuer korrekt zugeordnet werden kann, müssen die Banken die Konfessionsangaben
beim Bundesamt für Steuern anfragen. Wer also hohe Zinseinnahmen hat, für den erleichtert das neue
automatische Verfahren die steuerliche Verpflichtung erheblich. Wer unterhalb der genannten Grenzen
bleibt, für den ändert sich nichts.
Also: Die Steuer bleibt die gleiche – das Verfahren ändert sich. Und für alle, die nur
ein paar Euro Zinsen einnehmen, bleibt alles beim Alten.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern: steuerwesen@erzbistum-koeln.de oder Erzbistum
Köln, Peter Langenbach, Telefon 0221-1642 1336
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