Gesetz regelt Aufgabenbereiche der neuen Verwaltungsleitung:Neues Diözesangesetz zur Ordnung der Erzbischöflichen Kurie
Erzbistum Köln. Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Diözesangesetz zur Ordnung der Erzbischöflichen Kurie im Erzbistum Köln in Kraft. In der Präambel zum neuen Gesetz schreibt Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, die pastoralen, administrativen und wirtschaftlichen Belange des Erzbistums Köln erforderten „eine leistungsfähige Diözesanverwaltung“. Die Konzentration des Amtsbereichs des Generalvikars und der Bischofsvikare auf theologisch-pastorale und strategische Aufgaben und die Errichtung des Amts einer Amtsleitung sollen dem dienen.
Die Umstrukturierung des Erzbischöflichen Generalvikariats kündigte Kardinal Woelki während einer Sitzung des Diözesanpastoralrats im April 2022 an. Das neue Gesetz legt die Aufgaben und Befugnisse der Verwaltungsleitung fest. Ab dem 1. Januar ist es handlungsleitend für Generalvikar Msgr. Guido Assmann, Amtsleiter Frank Hüppelshäuser und Ökonom Gordon Sobbeck.
Zuständigkeiten Generalvikar
Die neue Aufgabenverteilung sieht vor, dass Generalvikar Assmann die „Verantwortung für die strategisch-pastorale Ausrichtung des kirchlichen Verwaltungshandelns unter Berücksichtigung der durch den Erzbischof bestimmten pastoralen Schwerpunkte“ trägt. Dazu gehört insbesondere die Konzeptionierung und Umsetzung der pastoralen Schwerpunkte sowie die Festlegung und Priorisierung der Vorgehensweise. Zudem ist er zuständig für Aufgaben, deren Ausübung den Besitz der Weihegewalt oder kirchlicher Leitungsgewalt voraussetzen.
Der Generalvikar ist Repräsentant des Erzbistums Köln gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien im Rahmen seiner Zuständigkeiten in Abstimmung mit dem Erzbischof. Als Dienstvorgesetzter ist er zuständig für die pastoralen Mitarbeiter des Erzbistums Köln.
Zuständigkeiten Amtsleiter und Ökonom
Der neue Amtsleiter Frank Hüppelshäuser soll eine „professionelle, effiziente und im gebotenen Umfang transparente Verwaltung“ sicherstellen und ist für die Koordination und Vernetzung aller Organisationseinheiten der Erzbischöflichen Kurie zuständig. In seinem Handeln ist er an strategisch-pastorale Richtlinien gebunden, die vom Generalvikar mit Einvernehmen des Erzbischofs festgelegt sind. Ebenfalls ist er an die vom Ökonom festgelegten wirtschaftlichen Rahmenvorgaben gebunden. Der Amtsleiter ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeitenden des Erzbistums Köln, mit Ausnahme der pastoralen Dienste.
Ökonom Gordon Sobbeck ist für die wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten des Erzbistums verantwortlich sowie für die Vermögensverwaltung.
Aktuelle Nachrichten aus dem Erzbistum Köln
Pressemitteilungen
Alle Pressemitteilungen des Erzbistums Köln finden Sie im > Pressebereich
Suche innerhalb der News
Service und Kontakt
Service und Kontakt
Pressekontakt
Geschäftszeiten
Pressekontakt
Geschäftszeiten
Mo-Do: 8.30 - 17 Uhr
Fr: 8.30 - 14 Uhr
Erzbistum Köln
Newsdesk