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„Kirchliche Sendung, Auftrag und Rückhalt“ für Religionslehrerinnen und Religionslehrer:Neue „Missio canonica“-Ordnung für das Erzbistum Köln

Missio Canonica
Datum:
31. Mai 2023
Von:
pek230531-sth
„Kirchliche Sendung, Auftrag und Rückhalt“ für Religionslehrerinnen und Religionslehrer

Erz­bistum Köln. Zum 1. Juni 2023 tritt im Erz­bistum Köln eine neue Ord­nung der „Missio canonica“ in Kraft. Die neue Köl­ner Ord­nung lehnt sich eng an die auf Bundes­ebene von den Deut­schen Bischöfen verab­schiedete Fassung einer Missio-Muster­ordnung an und löst die alten Re­gelun­gen ab. Die (Erz-)Bis­tümer erkennen gegen­seitig ihre Ord­nungen an, wo­durch Schul­wechsel von Religions­lehrerinnen und Religions­lehrern über die Bistums­grenzen hinweg er­leichtert werden. Im Rah­men der neuen Ord­nung werden Religions­lehrerinnen und Religions­lehrer zu­künftig nicht mehr nach ihren per­sönlichen Lebens­verhält­nissen gefragt.

Neben der staat­lichen Lehr­befähi­gung ist die kirch­liche Beauf­tragung die Grund­lage dafür, dass Reli­gions­lehrer­innen und Reli­gions­lehrer an öffent­lichen und katho­lischen Schulen katho­lischen Reli­gions­unterricht er­teilen können. Sie ist „kirch­liche Sendung, Auftrag und Rückhalt“ für die Religions­lehrer­innen und Reli­gions­lehrer, heißt es in der Prä­ambel der neuen Missio-Ordnung.

Be­tont wird in der Prä­ambel der neuen Missio-Ord­nung, dass Reli­gions­lehrerinnen und Religions­lehrer im welt­an­schaulich plura­len Um­feld von Schule wechsel­seitig Brücken zwi­schen Kirche und Schule bauen. Auf diese Weise geben sie als katho­lische Christinnen und Christen vor Ort ein Zeugnis christ­lichen Lebens.

Diese heraus­fordernde und anspruchs­volle Aufgabe wird in der neuen Missio-Ord­nung beson­ders ge­würdigt. „Mit der Er­teilung der Missio canonica wollen die Bischöfe die Religions­lehr­kräfte er­mutigen, diese Heraus­forderun­gen anzu­nehmen“, heißt es dort weiter. Diese Ermu­tigung ist ver­bunden mit der Zu­sage von Unter­stützung. Unter anderem mit vielen Fort­bildungs­ange­boten der Schul­abtei­lung wer­den die über 5500 Reli­gions­lehrerinnen und Religions­lehrer im Erz­bistum Köln be­gleitet und ge­stärkt für ihre wich­tige Auf­gabe im Lern- und Lebens­raum Schule.

Über die Missio canonica

Die Kirchliche Bevoll­mächtigung ist für Religions­lehrerinnen und Religions­lehrer eine Vertrauens­bekundung der Kirche, in ihrem Auftrag katholischen Religions­unterricht zu erteilen. Gleich­zeitig ist sie auch eine Be­stärkung für die Lehr­kräfte persönlich und eine Ermutigung für deren pädagogische Arbeit.

Neben der staatlichen Lehr­befähigung ist die Kirchliche Bevoll­mächtigung die kirchliche Grundlage, mit der Religions­lehrerinnen und Religions­lehrer an öffentlichen und katholischen Schulen katholischen Religionsunterricht erteilen.

Neue Missio-Ordnung ab 1. Juni

Diese Kirchliche Bevoll­mächtigung betreffend hat das Erz­bistum Köln den im Ständigen Rat der Deutschen Bischofs­konferenz getroffenen Grundsatz­beschluss zur Missio-Musterordnung zum 1. Juni 2023 umgesetzt. Sie löst die alten Regelungen ab und regelt zukünftig die Kirchliche Bevoll­mächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts (Missio canonica/Kirchliche Unterrichtserlaubnis).

Die nun veröffentlichte neue Kölner Ordnung lehnt sich eng an die im Ständigen Rat verabschiedete Fassung an. Sie wird sowohl für die Gebiete des Erzbistums in Rheinland-Pfalz als auch für das Territorium des Erz­bistums in Nordrhein-Westfalen gelten. In den nordrhein-westfälischen Bistümern werden die jeweils bistums­bezogenen Missio-Ordnungen alle wechsel­seitig anerkannt. Dies ist wichtig beispiels­weise für einen Schul­wechsel von Religions­lehrerinnen und Religionslehrern.

Wie die Muster-Ordnung sieht auch die neue Missio-Ordnung des Erz­bistums Köln vor, dass zukünftig Religions­lehrerinnen und Religions­lehrer nicht mehr nach ihren persönlichen Lebens­verhältnissen gefragt werden. Damit verfolgt die neue Missio-Ordnung wie die im vergangenen Herbst bereits verabschiedete neue Grund­ordnung einen institutions­bezogenen Ansatz.

Unterstützung und Stärkung für Religionslehrkräfte

„Gleich­zeitig bedarf es inner­halb der welt­anschaulich pluralen Gesellschaft einer glaub­würdigen Positionierung der eigenen Religiosität in dem Bewusst­sein, dass es sich hierbei immer um eine lebens­lange Aufgabe handelt.“ Diese erfordert einen reflektierten christlichen Glauben, der kritische Loyalität und konfessionelle Positionalität vereint. „Der Beruf der Religions­lehrkraft ist anspruchs­voll und herausfordernd. Mit der Erteilung der Missio canonica wollen die Bischöfe die Religions­lehrkräfte ermutigen, diese Heraus­forderungen anzunehmen.“

Diese Ermutigung ist verbunden mit der Zusage einer Unterstützung und Stärkung, die sich konkret in einer Viel­zahl an Fortbildungs­angeboten der Schul­abteilung darstellt. Auf vielfältige Weise werden die rund 5.000 Religions­lehrerinnen und Religions­lehrer im Erz­bistum Köln begleitet und gestärkt. Denn gerade in der heutigen Zeit leisten sie im kirchlichen Sendungs­auftrag einen unverzichtbaren Dienst an der religiösen Ent­wicklung junger Menschen.

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