„Kirchliche Sendung, Auftrag und Rückhalt“ für Religionslehrerinnen und Religionslehrer:Neue „Missio canonica“-Ordnung für das Erzbistum Köln
Erzbistum Köln. Zum 1. Juni 2023 tritt im Erzbistum Köln eine neue Ordnung der „Missio canonica“ in Kraft. Die neue Kölner Ordnung lehnt sich eng an die auf Bundesebene von den Deutschen Bischöfen verabschiedete Fassung einer Missio-Musterordnung an und löst die alten Regelungen ab. Die (Erz-)Bistümer erkennen gegenseitig ihre Ordnungen an, wodurch Schulwechsel von Religionslehrerinnen und Religionslehrern über die Bistumsgrenzen hinweg erleichtert werden. Im Rahmen der neuen Ordnung werden Religionslehrerinnen und Religionslehrer zukünftig nicht mehr nach ihren persönlichen Lebensverhältnissen gefragt.
Neben der staatlichen Lehrbefähigung ist die kirchliche Beauftragung die Grundlage dafür, dass Religionslehrerinnen und Religionslehrer an öffentlichen und katholischen Schulen katholischen Religionsunterricht erteilen können. Sie ist „kirchliche Sendung, Auftrag und Rückhalt“ für die Religionslehrerinnen und Religionslehrer, heißt es in der Präambel der neuen Missio-Ordnung.
Betont wird in der Präambel der neuen Missio-Ordnung, dass Religionslehrerinnen und Religionslehrer im weltanschaulich pluralen Umfeld von Schule wechselseitig Brücken zwischen Kirche und Schule bauen. Auf diese Weise geben sie als katholische Christinnen und Christen vor Ort ein Zeugnis christlichen Lebens.
Diese herausfordernde und anspruchsvolle Aufgabe wird in der neuen Missio-Ordnung besonders gewürdigt. „Mit der Erteilung der Missio canonica wollen die Bischöfe die Religionslehrkräfte ermutigen, diese Herausforderungen anzunehmen“, heißt es dort weiter. Diese Ermutigung ist verbunden mit der Zusage von Unterstützung. Unter anderem mit vielen Fortbildungsangeboten der Schulabteilung werden die über 5500 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Erzbistum Köln begleitet und gestärkt für ihre wichtige Aufgabe im Lern- und Lebensraum Schule.
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