Arbeitsgruppe prüft bis Jahresende klimagerechte Lösungen zur Temperierung von Kirchen:Moratorium für fossile Kirchenheizungen in Kraft gesetzt
Erzbistum Köln. Mit einem Schreiben an alle Kirchenvorstände im Erzbistum Köln hat Monsignore Markus Bosbach, Leiter der Hauptabteilung Entwicklung Pastorale Einheiten im Erzbischöflichen Generalvikariat, am vergangenen Freitag ein Moratorium für fossile Kirchenheizungen in Kraft gesetzt. Das Moratorium setzt bis zum 31. Dezember 2022 die Bearbeitung von Anträgen zu Neubauten von Kirchenheizungen mit fossilen Energieträgern aus.
Zu Beginn des Schreibens betont Bosbach, dass „die Klimakrise und unsere christliche Verantwortung für die Schöpfung ein schnelles Handeln im Umwelt- und Klimaschutz fordern“, wozu auch die bestmögliche Vermeidung von CO2-Emissionen gehöre. Die Befassung mit sakralen Gebäuden sei in diesem Zusammenhang von besonderer Relevanz, da deren hoher Energiebedarf, der unter anderem auf die großen Raumvolumina zurückzuführen ist, aktuell primär durch Warmluftheizungen mit fossilen Energieträgern gedeckt wird.
Prüfung nachhaltiger Lösungen und baulicher Aspekte
In der Phase des Moratoriums prüft eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der Abteilungen Schöpfungsverantwortung und Bau im Seelsorgebereich, im Austausch mit anderen Bistümern, Landeskirchen und externen Experten alternative und nachhaltige Lösungen zur Temperierung von Kirchen. Durch die unterschiedlichen Fachrichtungen der Arbeitsgruppenmitglieder ist gegeben, dass neben dem Ziel der Verringerung von CO2-Ausstößen auch andere Aspekte in den Blick genommen werden können. So finden in der Prüfung unter anderem auch die Bauphysik, die Schimmelbildung sowie der Erhalt der künstlerischen Ausstattungen, des Gestühls und der Orgel und damit der Klima- und Denkmalschutz gleichermaßen Berücksichtigung. Begleitend dazu sind Pilotprojekte zur Erprobung und Umsetzung von neuen Heizkonzepten in Planung.
Energieverbrauch verringern und Heizkosten sparen
Von einer möglichen Umstellung auf Sitzheizungen, Infrarotheizungen oder Heizungen mit Wärmepumpe könnte nicht nur die Umwelt, sondern auch der Finanzhaushalt der Gemeinde profitieren: durch den verringerten Energieverbrauch werden Heizkosten gespart.
Bis spätestens 2023 sollen dann neue, nachhaltige Vorgaben für das Beheizen von Sakralräumen in Kraft treten. Gemeinden, die in der Zwischenzeit eine neue Heizungsanlage benötigen, werden unter Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit in gewohnter Weise durch Experten im Generalvikariat beraten.
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