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Wiedervorlage des erweiterten Führungszeugnisses gewährleistet Umsetzung der Schutzkonzeptarbeit:Mitarbeitende tragen aktiv zur Prävention bei

Logo der Stabsstelle Prävention im Erzbistum Köln
Datum:
27. Apr. 2023
Von:
Newsdesk/ke
Wiedervorlage des erweiterten Führungszeugnisses gewährleistet Umsetzung der Schutzkonzeptarbeit

Erzbistum Köln. Seit Mitte April ha­ben viele Be­schäf­tigte Post vom Erz­bistum Köln er­hal­ten. Der Grund: Sie wer­den auf­gefor­dert, ein ak­tuelles er­weitertes poli­zei­liches Führungs­zeug­nis vor­zu­legen. Erst­malig muss dies zur Ein­stellung vor­gelegt wer­den, danach regel­mäßig im Ab­stand von fünf Jah­ren. Ins­gesamt be­trifft die Wieder­vorlage der­zeit über 2500 Mit­arbei­tende aus dem Erz­bischöf­lichen General­vikariat, dem Offi­zialat und den an­ge­schlosse­nen Dienst­stellen wie Schu­len, Kin­der­gär­ten und allen wei­teren Ein­rich­tun­gen, die sich in Träger­schaft der Erz­diö­zese be­finden. 2022 wurde die letzte 5-jäh­rige Wie­der­vorlage für alle Kle­riker und pasto­ralen Dienste um­gesetzt.

Die er­neute Wieder­vor­lage des er­weiter­ten poli­zei­lichen Füh­rungs­zeug­nisses ist Teil des Schutz­kon­zeptes im Erz­bistum Köln. Die Prü­fung aller erwei­terten Füh­rungs­zeug­nisse fin­det im EFZ-Büro der Stabs­stelle Präven­tion statt. Für die Prä­ventions­beauf­tragte und Lei­terin der Stabs­stelle Prä­vention Katja Birkner ist diese Maß­nahme ein wich­tiger Bau­stein in der Vor­beu­gung von (sexuali­sier­ter) Ge­walt. Sie sieht darin auch eine star­ke Posi­tionie­rung des Arbeit­gebers und der Arbeit­nehmer für die Schutzkonzeptarbeit.

Schutz­konzept fördert Kul­tur der Acht­samkeit

"Wir müssen uns be­wusst sein, dass in un­serem beruf­lichen wie im pri­vaten Um­feld Minder­jäh­rige und schutz­bedürf­tige Er­wachsene von (sexua­lisier­ter) Ge­walt be­troffen sind", sagt Birk­ner. Das gelte auch für Men­schen, die im beruf­lichen oder pri­vaten Kon­text kei­nen oder wenig direk­ten Kon­takt zu Minder­jährigen oder schutz­bedürf­tigen Er­wachsenen haben. Durch die Wieder­vorlage des er­weiter­ten Führungs­zeug­nisses in regel­mäßigen Ab­stän­den be­stätige jeder Be­schäf­tigte, dass keine Straf­tat­bestän­de gegen sie oder ihn vorliegen.

In der Mit­arbeiter­schaft wird diese Maß­nahme laut der Präven­tions­beauf­tragten po­sitiv aufge­nommen. "In den Kon­takten mit Kolle­ginnen und Kolle­gen er­lebe ich ein hohes Maß an Ver­ständ­nis dafür. Durch die regel­mäßigen Schu­lun­gen und Ver­tie­fungen sind viele Mit­arbei­tende mit den Stand­ards der Präven­tion ver­traut." Gleich­zeitig zeige die posi­tive Revsonanz auch die aktive Unter­stützung der Mit­arbei­tenden in der Schutz­konzept­arbeit im Erzbistum Köln.

Die Präven­tions­schu­lungen und wei­teren Maß­nahmen sollen die Be­schäf­tigten für die Grund­bedürf­nisse und Grund­rechte von Minder­jährigen und schutz­bedürf­tigen Er­wachsenen sensi­bili­sieren und Präven­tion über den beruf­lichen Kon­text hi­naus ge­währ­leisten. "Damit setzt sich das Erz­bistum Köln aktiv für eine Kul­tur der Acht­sam­keit ein", be­tont Birkner. Zu­dem för­dern die Maß­nahmen den wert­schätzen­den und respekt­vollen Um­gang mit­ein­ander, ge­ben den Mit­arbei­tenden Hand­lungs­sicher­heit in ihrer täg­lichen Ar­beit und stellen sicher, dass keine ein­schlä­gig vor­bestraf­ten Per­sonen im Erz­bistum Köln und seinen Ein­richtungen tätig sind.

Konti­nuier­liche Weiter­ent­wicklung präven­tiver Maßnahmen

Das Schutz­konzept ist ein inte­graler Be­stand­teil kirch­lichen Wir­kens, sei es im Erz­bischöf­lichen General­vikariat, in Ein­rich­tungen diö­zesaner Träger­schaft oder in den Kirchen­gemein­den, wo neben den haupt­amt­lich Be­schäftig­ten auch neben­beruf­lich und ehren­amt­lich Mit­arbeiten­de vor Auf­nahme ihrer Tätig­keit und in regel­mäßigen Ab­stän­den ein er­weiter­tes Füh­rungs­zeugnis vorlegen müssen.

Das Erz­bistum Köln setzt seit 12 Jahren zahl­reiche Prä­ventions­maßnahmen um und eta­bliert so in allen seinen Ein­richtun­gen nach­haltige Schutz­fakto­ren für Minder­jährige und schutz­bedürf­tige Er­wachsene. Alle fünf Jahre wer­den diese Maß­nahmen bei allen Trä­gern durch die Stabs­stelle über­prüft. Falls not­wendig wird der Träger zur Über­arbei­tung aufge­for­dert. Dies stellt eine dauer­hafte Qualitäts­sicherung und eine nach­haltige Um­setzung aller Maß­nahmen sicher, die den Schutz der an­ver­trauten Kinder, Jugend­lichen und schutz­bedürf­tigen Er­wachsenen gewährleistet.

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