Wiedervorlage des erweiterten Führungszeugnisses gewährleistet Umsetzung der Schutzkonzeptarbeit:Mitarbeitende tragen aktiv zur Prävention bei
Erzbistum Köln. Seit Mitte April haben viele Beschäftigte Post vom Erzbistum Köln erhalten. Der Grund: Sie werden aufgefordert, ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Erstmalig muss dies zur Einstellung vorgelegt werden, danach regelmäßig im Abstand von fünf Jahren. Insgesamt betrifft die Wiedervorlage derzeit über 2500 Mitarbeitende aus dem Erzbischöflichen Generalvikariat, dem Offizialat und den angeschlossenen Dienststellen wie Schulen, Kindergärten und allen weiteren Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der Erzdiözese befinden. 2022 wurde die letzte 5-jährige Wiedervorlage für alle Kleriker und pastoralen Dienste umgesetzt.
Die erneute Wiedervorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist Teil des Schutzkonzeptes im Erzbistum Köln. Die Prüfung aller erweiterten Führungszeugnisse findet im EFZ-Büro der Stabsstelle Prävention statt. Für die Präventionsbeauftragte und Leiterin der Stabsstelle Prävention Katja Birkner ist diese Maßnahme ein wichtiger Baustein in der Vorbeugung von (sexualisierter) Gewalt. Sie sieht darin auch eine starke Positionierung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer für die Schutzkonzeptarbeit.
Schutzkonzept fördert Kultur der Achtsamkeit
"Wir müssen uns bewusst sein, dass in unserem beruflichen wie im privaten Umfeld Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene von (sexualisierter) Gewalt betroffen sind", sagt Birkner. Das gelte auch für Menschen, die im beruflichen oder privaten Kontext keinen oder wenig direkten Kontakt zu Minderjährigen oder schutzbedürftigen Erwachsenen haben. Durch die Wiedervorlage des erweiterten Führungszeugnisses in regelmäßigen Abständen bestätige jeder Beschäftigte, dass keine Straftatbestände gegen sie oder ihn vorliegen.
In der Mitarbeiterschaft wird diese Maßnahme laut der Präventionsbeauftragten positiv aufgenommen. "In den Kontakten mit Kolleginnen und Kollegen erlebe ich ein hohes Maß an Verständnis dafür. Durch die regelmäßigen Schulungen und Vertiefungen sind viele Mitarbeitende mit den Standards der Prävention vertraut." Gleichzeitig zeige die positive Revsonanz auch die aktive Unterstützung der Mitarbeitenden in der Schutzkonzeptarbeit im Erzbistum Köln.
Die Präventionsschulungen und weiteren Maßnahmen sollen die Beschäftigten für die Grundbedürfnisse und Grundrechte von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen sensibilisieren und Prävention über den beruflichen Kontext hinaus gewährleisten. "Damit setzt sich das Erzbistum Köln aktiv für eine Kultur der Achtsamkeit ein", betont Birkner. Zudem fördern die Maßnahmen den wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander, geben den Mitarbeitenden Handlungssicherheit in ihrer täglichen Arbeit und stellen sicher, dass keine einschlägig vorbestraften Personen im Erzbistum Köln und seinen Einrichtungen tätig sind.
Kontinuierliche Weiterentwicklung präventiver Maßnahmen
Das Schutzkonzept ist ein integraler Bestandteil kirchlichen Wirkens, sei es im Erzbischöflichen Generalvikariat, in Einrichtungen diözesaner Trägerschaft oder in den Kirchengemeinden, wo neben den hauptamtlich Beschäftigten auch nebenberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitende vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.
Das Erzbistum Köln setzt seit 12 Jahren zahlreiche Präventionsmaßnahmen um und etabliert so in allen seinen Einrichtungen nachhaltige Schutzfaktoren für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene. Alle fünf Jahre werden diese Maßnahmen bei allen Trägern durch die Stabsstelle überprüft. Falls notwendig wird der Träger zur Überarbeitung aufgefordert. Dies stellt eine dauerhafte Qualitätssicherung und eine nachhaltige Umsetzung aller Maßnahmen sicher, die den Schutz der anvertrauten Kinder, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen gewährleistet.
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