Absichtserklärung wird umgesetzt:Liebfrauenschule Bonn: Erzbistum Köln und Stadt Bonn unterzeichnen Nutzungsvertrag
Köln/Bonn. Im Juni 2023 haben die Stadt Bonn und das Erzbistum Köln eine gemeinsame Absichtserklärung (sog. „Letter of Intent“) veröffentlicht, die einer sukzessiven Nutzung der Liebfrauenschule ab dem Schuljahr 2024/25 durch das städtische Clara-Schumann-Gymnasium (CSG) regelt. Dies war der Startschuss für die Ausarbeitung eines detaillierten Nutzungsvertrages zwischen Stadt und Erzbistum Köln, der nun finalisiert werden konnte.
Nach sehr konstruktiven und zielführenden Verhandlungen konnten sich beide Parteien nunmehr über alle Details des Nutzungsvertrags einigen und den Vertrag in den Räumlichkeiten der Liebfrauenschule unterzeichnen.
Sicherstellung des belebten Schulstandortes
Ab dem nächsten Schuljahr wird die Liebfrauenschule keine neuen Eingangsklassen mehr bilden, die dadurch frei werdenden Flächen werden aufwachsend an die Stadt Bonn übergeben. Durch diese langsam aufsteigende Mitnutzung durch das Clara-Schumann-Gymnasium wird auch in den kommenden Jahren ein gleichmäßig belebter Schulstandort sichergestellt. Damit verfolgt das Erzbistum als Schulträger das klare Ziel, den Schulbetrieb an der Erzbischöflichen Liebfrauenschule bis 2032 aufrechtzuerhalten.
„Ich bin froh und dankbar, dass es uns gemeinsam mit allen Beteiligten gelungen ist, den Nutzungsvertrag mit der Stadt Bonn erfolgreich zu finalisieren. Gemeinsam mit der Schulleitung schaffen wir so für unsere Schülerinnen und deren Eltern gute Rahmenbedingungen, dass sie die Schulzeit an der Liebfrauenschule in einer lebendigen Schulatmosphäre und mit gleichbleibend hohem Anspruch verbringen können“, zeigt sich Thomas Pitsch, Bereichsleiter Schule und Hochschule im Erzbistum Köln, sehr zufrieden mit den Gesprächen mit der Stadt.
Kooperation Liebfrauenschule und Clara-Schumann-Gymnasium
„Mit dem Nutzungsvertrag füllen wir die gemeinsame Absichtserklärung der Stadt Bonn und des Erzbistums Köln im Letter of Intent mit Leben. Ich bin sehr froh, dass damit vor Beginn des anstehenden Anmeldeverfahrens an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2024/2025 die notwendige Planungssicherheit hergestellt werden kann, das innenstadtnahe schulische Angebot im bisherigen Umfang zu erhalten. Ich bin sicher, dass die beiden Schulleitungen viele gemeinsame Synergien entwickeln werden, die den Schülerinnen und Schülern beider Schulen zugutekommen werden“, sagt Bonns Schuldezernentin Carolin Krause.
Manfred Theis, Schulleiter des Clara-Schumann-Gymnasiums, ergänzt: „Mit dem Nutzungsvertrag ist es uns als Clara-Schumann-Gymnasium nunmehr möglich, in den kommenden Jahren jeweils weitere Eingangsklassen anzubieten, womit die wegfallenden Schulplätze der Liebfrauenschule am gleichen Standort erhalten bleiben.“ Mit Blick auf die kommenden Monate und Jahre zeigt sich die Schulleiterin der Liebfrauenschule, Annika Rüter, ebenfalls zuversichtlich und gestärkt: „Dieser Schritt hilft mir bei meiner Aufgabe als Schulleiterin, in guter Absprache mit dem Leiter des CSG das Schulleben an unserer Liebfrauenschule weiterhin verlässlich zu planen und für alle Beteiligten gut zu gestalten.“
Das Erzbistum setzt sich weiter dafür ein, am Standort der Liebfrauenschule auch nach Abgabe der Trägerschaft schulpastorale Angebote zu erhalten. Diese sollen allen Schülerinnen und Schülern auf freiwilliger Basis als Schnittstelle für Glaubensfragen und Sinnsuche zur Verfügung stehen.
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