Kardinal Woelki und Generalvikar Hofmann stellen nach Veröffentlichung des Gutachtens zum Umgang mit sexueller Gewalt konkrete Reformen vor.:Konsequenzen aus dem Gercke-Gutachten
Köln. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki und sein Generalvikar Dr. Markus Hofmann haben heute die ersten Konsequenzen verkündet, die sie aus dem Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger für das Erzbistum ziehen. Am vergangenen Donnerstag war die Unabhängige Untersuchung zum Umgang mit sexueller Gewalt im Erzbistum Köln veröffentlicht worden. Heute fand die Pressekonferenz zu ersten konkreten Schritten und Maßnahmen statt.
Kardinal Woelki bekräftigte zu Beginn, mit der ungeschwärzten und vollständigen Veröffentlichung des Gutachtens zum Umgang mit sexueller Gewalt ein erstes Versprechen eingehalten zu haben. Dies sei jedoch nur „ein Mosaikstein“ in einem viel größeren Prozess. „Ich werde alles versuchen zu tun, damit die Kirche besser wird.“
Eine Kontrolle von außen soll in konkreten Governance- und Compliancestrukturen verankert sein. „ Konkret bedeutet dies zum Beispiel eine gegenseitige Kontrolle der einzelnen Institutionen, aber auch durch Unabhängige von außen“, so Kardinal Woelki. „Es darf und wird nicht mehr möglich sein, dass Akten manipuliert werden können oder verschwinden.“ Dazu gehört auch die Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung, die das Thema weiter vorantreiben wird.
„Ich habe bereits vor längerer Zeit die Anweisung gegeben, dass keine Akten mehr vernichtet werden dürfen.“ Damit verstoße er gegen geltendes Kirchenrecht, so der Kardinal. Deshalb seien in einigen Bereichen grundlegende Veränderungen nötig.
Notwendig sei eine kirchenrechtliche Reform unter Abschaffung der Widersprüche zwischen DBK-Leitlinien und Kirchenrecht, ebenso wie eine Änderung des kirchenrechtlichen Grundsatzes, dass Missbrauchsfälle im kirchlichen Recht teilweise lediglich als Verstöße gegen das Zölibatsversprechen gesehen würden.
Überdies kündigte er Reformen hinsichtlich weiterer Schulungen von Führungspersonal an, vor allem im Umgang mit sexualisierter Gewalt. Ein im Gutachten vorgeschlagenes Hinweisgebersystem, das es jedem ermöglicht, anonym Hinweise zu geben, soll ebenfalls umgesetzt werden.
Für alle zukünftigen Reformen müsse immer der Grundsatz gelten: „Die Perspektive der Betroffenen muss handlungsleitend sein“, so der Kölner Erzbischof, der für persönliche Gespräche mit Betroffenen zur Verfügung steht und diese um Kontaktaufnahme bat.
Zu ersten konkreten Schritten äußerte sich der Kölner Generalvikar Dr. Markus Hofmann – er nannte acht konkrete Arbeitsbereiche:
- Die Einrichtung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission, zu der Kardinal Woelki bereits am 15. März eine Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes Wilhelm Rörig unterzeichnet hat.
- Die Bereitstellung der Mittel für die erhöhten Anerkennungsleistungen für Betroffene.
- Eine regelmäßige Kontrolle beschuldigter Kleriker und Laien.
- Die personelle und organisatorische Stärkung der Intervention.
- Die Evaluierung und Weiterentwicklung der Prävention.
- Die zukünftige Arbeit des Betroffenenbeirats entsprechend der DBK-Richtlinien.
- Eine verbesserte Aktenführung durch Digitalisierung, Nachverfolgbarkeit und Manipulationssicherheit.
- Die Veränderungen in der Priesterausbildung durch eine psychologische Standortbestimmung, ein Vorbereitungsjahr mit Sozialeinsätzen und eine stärkere Einbeziehung von Frauen in der Ausbildung.
Das Gutachten habe bei der Frage nach den Gründen für eine jahrzehntelange Vertuschung das Zusammenspiel aus systemischen und persönlichen Verantwortungen aufgedeckt. „Es ist unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass wir bei der Bearbeitung dieses Themas nicht nachlassen“, so Generalvikar Hofmann. „Mit dem Leitsatz ‚Lieber eine Wahrheit, die wehtut, als eine Lüge, die tröstet‘, wollen wir unser Bestes tun, um solide Aufarbeitung zu leisten.“
Zu den Fragestellungen nach seinem Rücktritt betonte Kardinal Woelki, was Verantwortungsübernahme für ihn bedeutet: „Die moralische Verantwortung einfach mitnehmen und gehen – zum Schutz des Ansehens von Bischofsamt und Kirche – das ist mir zu einfach und in meinen Augen ist es falsch. Ich werde moralische Verantwortung annehmen und wahrnehmen. Ich werde hier und heute und in Zukunft alles dafür tun, dass keine solchen Fehler mehr passieren.“
Weitere Informationen zur Unabhängigen Untersuchung finden Sie unter: www.erzbistum-koeln.de/gutachten-aufarbeitung.
Information in English, French, Spanish and Italian: https://www.erzbistum-koeln.de/independent-investigation
Hinweis zur Einsicht in das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl ab dem 25. März 2021:
Eine Berichterstattung über die Inhalte des Gutachtens ist grundsätzlich möglich, aber für das Zitieren des Gutachtens gilt: Eine Veröffentlichung des Gutachtens oder von Teilen des Gutachtens führt zu einer äußerungsrechtlichen Haftung desjenigen, der das Gutachten oder dessen Teile veröffentlicht.
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